EU-Verkehrsdelikte: Verfolgung bald im Ausland möglich

29.11.2010 09:40 Uhr
Grenzüberschreitend verfolgt werden sollen vor allem Delikte wie zu schnelles Fahren, die mit einer Kamera aufgezeichnet werden.
© Foto: Kai-Uwe Knoth/ddp

Verkehrssünder sollen künftig auch dann immer belangt werden, wenn sie im europäischen Ausland gegen die Regeln verstoßen haben. Die EU-Länder haben sich intern auf ein Gesetz zur "grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen" geeinigt. Ein Datennetz ("electronic data exchange network") soll den Austausch von Namen und Adressen der Fahrzeughalter ermöglichen. Die Einigung solle am Donnerstag (2. Dezember) in Brüssel von den EU-Verkehrsministern verkündet werden, schreibt die "Welt am Sonntag". EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte der "Welt am Sonntag", ausländische Fahrer verstießen in einem Land dreimal so oft gegen die Verkehrsregeln wie Inländer. "Viele Menschen glauben offenbar, dass die Verkehrsregeln für sie im Ausland nicht gelten. Meine Botschaft ist: Sie gelten, und jetzt werden wir sie zur Anwendung bringen." Grenzüberschreitend verfolgt werden sollen vor allem Delikte, die mit einer Kamera aufgezeichnet wurden. Dazu gehören zu schnelles Fahren, Überfahren roter Ampeln, Verletzung der Helm- und Gurtpflicht oder die Benutzung von Mobiltelefonen beim Fahren. Wer sein Bußgeld im Ausland nicht zahlt, soll daheim zur Kasse gebeten werden. Das EU-Parlament muss der Regelung zustimmen. (dpa)

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