Bei einer deutlichen Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit kann dies eine Alleinhaftung zur Folge haben, auch wenn der Unfallgegner den Fahrstreifen gewechselt hat. Jedenfalls ist dann eine deutliche Mithaftung aus der Betriebsgefahr des schnelleren Fahrzeugs angemessen.
OLG München, Entscheidung vom 1.6.2022, Az. 10 U 7382/21e, NJW Spezial 2022, 427
- Ausgabe 10/2022 S.64 (640.8 KB, PDF)