Opfer der jüngsten Flut in Bayern bekommen den Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeuges ersetzt, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben. Darauf hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Inhaber einer Vollkaskopolice müssten keine Rückstufung befürchten, da jede Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung beinhalte, für die es keinen Schadenfreiheitsrabatt gebe. Bei den allermeisten der mehreren Tausend überfluteten Fahrzeuge wird es laut GDV bei der Schadenregulierung keine Probleme geben. "Grobe Fahrlässigkeit könnte z. B. nur eingewandt werden, wenn jemand sein Auto nicht weggefahren hat, obwohl er wusste, dass sein Parkplatz überflutet werden würde oder trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Behörden sein Fahrzeug nicht weggefahren hat", erklärte ein Verbandssprecher. Wer allerdings die Wassertauglichkeit seines Autos überschätzt hat und trotz Warnungen durch höheres Wasser gefahren ist, könnte Probleme bekommen. Wem die Flut auch die Versicherungspapiere weggeschwemmt hat und wer nicht weiß, wo er versichert ist, kann den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180-25026) kontaktieren, wo anhand des Nummernschildes die Assekuranz herausgefunden werden kann. Die Versicherung werde dann in aller Regel eine Kopie des Versicherungsscheines anfertigen und dem Kunden zukommen lassen, teilte der Verband mit. Von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sei die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile". Ersetzt würden in der Regel beispielsweise der Verbandskasten oder der Kindersitz, CDs oder der Autoatlas dagegen nicht. Reisegepäck werde grundsätzlich nicht von der Kaskoversicherung beglichen. Dafür sei eine separate Police vonnöten. (ng)
Flutopfer Auto: Versicherungen zahlen in der Regel

Inhaber einer Teil- oder Vollkaskopolice bekommen den Restwert ersetzt