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Gesetzliche Vorgabe: E-Auto-Sound wird Pflicht bei Neuzulassungen

01.07.2021 14:30 Uhr
Gesetzliche Vorgabe: E-Auto-Sound wird Pflicht bei Neuzulassungen
Ab Juli gilt die Warngeräusch-Pflicht auch für alle neu zugelassenen Autos mit Elektro- und Hybridantrieb, unabhängig von ihrer Typgenehmigung.
© Foto: Daimler

Elektroautos sind leise und werden von Fußgängern und Radlern leicht überhört. Abhilfe soll das Acoustic Vehicle Alerting System schaffen. Ab Juli 2021 muss es auch bei allen neu zugelassenen Stromern an Bord sein.

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Ganz so lautlos, wie oft behauptet wird, sind Elektroautos zwar nicht, doch gegenüber einem Verbrenner-Modell surren die Stromer schon recht leise durch die Straßen. Zumindest bei langsamem Tempo: Ab circa 20 bis 30 km/h überwiegen bei allen Autos die Wind- und Abrollgeräusche. Darunter aber kann es gefährlich werden, denn an das Straßenbahn-ähnliche Geräusch, das Elektroautos von sich geben, sind Fußgänger oder Radfahrer noch lange nicht gewöhnt. Heißt: Viele nehmen ein sich von hinten näherndes E-Auto schlichtweg nicht als Gefahr wahr.

Um das Risiko, dass jemand einen Stromer überhört und ohne zu schauen auf die Straße läuft, zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber inzwischen für Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ein künstliches Geräusch vor: Das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) muss in der EU bis Tempo 20 sowie beim Rückwärtsfahren aktiv sein und darf sich nicht abschalten lassen. Pflicht es bereits seit Juli 2019 für alle neu homologierten Autotypen, also komplett neue Baureihen. Von Juli dieses Jahres an gilt das Gesetz auch für alle neu zugelassenen E-Autos. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge, wie es verschiedene Verbände fordern, gibt es allerdings nicht.

Wie das Elektroauto zu klingen hat, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings soll das System dem Ton eines Verbrenners gleicher Bauart ähneln und auch Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zulassen. Beim Beschleunigen muss sich der Sound also verändern und lauter werden. Die Lautstärke soll zwischen 56 und 75 Dezibel liegen. Außerdem ist festgelegt, welche Frequenzen das Geräusch umfassen muss, damit zum Beispiel auch Fußgänger mit schlechtem Gehör den Ton wahrnehmen können.

Was "Verbrenner-ähnlich" ist, legen die Hersteller derzeit noch recht unterschiedlich aus. Einige der bereits vorhandenen Systeme geben einen eher futuristischen Elektro-Sound von sich. Dass der Fahrer zukünftig zwischen verschiedenen Klängen wählen kann, ist eher unwahrscheinlich. Eher dürften die Hersteller versuchen, ihren Stromern einen charakteristischen, zur Marke passenden Klang mit auf den Weg zu geben. Hier könnte sich durchaus eine Spielwiese für Sound-Designer entwickeln: BMW beispielsweise hat bereits den Filmkomponisten Hans Zimmer verpflichtet, um den Münchner Stromern einen ordentlichen Sound zu verpassen. (SP-X/rp)

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