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Gewichte verlagern sich

28.09.2009 12:02 Uhr

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Gewichte verlagern sich

Auf das Geschäft mit Flottenversicherungen haben sich nur wenige Kfz-Versicherer spezialisiert. Diejenigen bieten jedoch meist eine breite Palette an Leistungen, aus denen Fuhrparkbetreiber ihr individuelles Vertragspaket schnüren können. Ein Teil der Anbieter will die Services nun weiter ausbauen.

Das Geschäft mit Flottenversicherungen fordert von den Kfz-Versicherern viel Ressourcen, Einsatz und Know-how, um die Chancen und Risiken in den unterschiedlichen Fuhrparks abwägen und kalkulieren zu können. Deshalb betreten nur wenige Kfz-Versicherer dieses heikle Terrain und bearbeiten den Markt aktiv. Infolgedessen haben auch auf die Autoflotte-Umfrage nach den Leistungen und Angeboten für Fuhrparks von den 20 großen Kfz-Versicherern hierzulande lediglich 15 geantwortet (siehe Tabelle ab Seite 95 ff.). Das Resümee aus den Angaben der Teilnehmer: Die meisten können ihre Leistungen je nach Bedarf des Flottenkunden variieren und als Bausteine in die Verträge aufnehmen. Ungeachtet dessen unterscheiden sich die Kfz-Versicherer stark im Grad ihrer Flexibilität und Leistungsfähigkeit.

Darüber hinaus haben einige Versicherer seit September vergangenen Jahres Neuerungen bei Produkten und Services eingeführt. So war die HDI-Gerling beispielsweise mit der Implementierung der Dauer-eVB für alle Kunden beschäftigt, um die Administration im Tagesgeschäft zu vereinfachen. Die VHV hat wiederum ein Flottenmanagement-Programm für ihre Kunden und ein neues branchenspezifisches Versicherungsprodukt für Architekten auf den Markt gebracht. Und die Zurich hat laut eigener Aussage wegen zunehmender Nachfrage im Markt die Vorsorgeversicherung in der Kfz-Versicherung eingeführt. Last but not least wandelt sich derzeit die Sachversicherungssparte der AIG, in die auch das Geschäft mit Flottenversicherungen in Deutschland fällt. Denn das europäische Geschäft soll – wie in den USA bereits geschehen – ausgegliedert werden und künftig unter der Marke Chartis laufen. Nach Angaben aus dem Unternehmen sind damit aber keine Änderungen an den Leistungen für Flottenkunden verbunden.

Wie entwickelt sich das Flottengeschäft für die einzelnen Kfz-Versicherer nun generell? Fassbare Zahlen hierzu liefern nur wenige. Die Alte Leipziger spricht etwa davon, die Stückzahlen der Einzelrisiken im Fuhrparkgeschäft um zirka 20 Prozent gesteigert zu haben. Die R+V sagt, dass der Saldo von Neuzugängen und Abgängen im Flottengeschäft per 1. Januar 2009 bei einem Plus von rund 25.000 Wagnissen gelegen habe und die Zurich meldet eine einprozentige Steigerung bei den Stückzahlen und dem Umsatz. Konkret werden nur die Ergo-Gruppe und die VHV. Erstere hat in 2008 genau 165.876 Verträge gezählt und damit Beiträge von rund 117 Millionen Euro erwirtschaftet. 2009 sollen es rund 163.000 Verträge und Beiträge von zirka 113 Millionen Euro sein. Bei der VHV summieren sich die versicherten Fahrzeuge aus dem Flottengeschäft in 2008 auf rund 620.000 Einheiten, was laut Unternehmensangaben einem Wachstum von 3,4 Prozent entspricht. Die anderen Versicherer machen keine Angaben oder reden allgemein von Zuwächsen im Flottengeschäft.

Wegweisende Strategien

Uneins sind sich die Kfz-Versicherer vor allem bei der grundsätzlichen Marschrichtung. Während acht der Befragten sich dazu prinzipiell nicht äußern oder ertragsorientiertes Wachstum respektive Stabilität als abstraktes Ziel nennen, erläutern die anderen ihre Strategien. Die Alte Leipziger konzentriert sich zum Beispiel auf Fuhrparks mit fünf bis 100 Fahrzeugen, die etwa aus dem Handwerk, dem Handel, der Pharmaindustrie und dem verarbeitenden Gewerbe kommen. Taxen, Mietwagenunternehmen et cetera will sie hingegen meiden. Daneben hat auch die Nürnberger kleinere und mittlere Unternehmen im Visier. Die Allianz hat sich vorgenommen, gute Beziehungen zu Bestandskunden zu pflegen und beim Neugeschäft risikogerechte Beiträge zu erzielen. Selektion und Sanierung stehen bei den Münchnern folglich im Fokus. Die Gothaer setzt indessen auf lösungsorientiertes Riskmanagement für ihre Kunden und die HDI-Gerling auf einen Dreiklang aus Flottenconsulting, Riskmanagement und Schadenservices. Die R+V hat es sich auf die Fahnen geschrieben, neue Felder zu identifizieren und die traditionellen wie den gewerblichen Güterverkehr und gewerbliche Pkw-Flotten zu stärken. Für die VHV steht der Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen im Mittelpunkt, die unter anderem über spezielle Branchen-tarife und Produkte für die verschiedenen Flottengrößen erzielt werden sollen.

Für viele Anbieter hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Eine Ausnahme ist die Gothaer: Sie hat eine Umstrukturierung hinter sich, durch die in den ersten Monaten dieses Jahres die getrennten Bereiche Gewerbe und Industrie gebündelt und das Team der regionalen Underwriter vergrößert wurde. Auch die R+V hat einen Wandel in der Strategie vollzogen. Sie will sich jetzt zusätzlich auf Branchen fokussieren, die der Wettbewerb aus versicherungstechnischer Sicht als problematisch ansehe. Welche Branchen das genau sind, verrät der Versicherer nicht. Nichtsdestotrotz scheinen hier die Zeichen auf Expansion zu stehen. Gleiches gilt für die VHV, die dazu etwa die Unterstützung im Riskmanagement ausbauen will.

Fazit: Die Sparte der Flottenversicherungen entwickelt sich sehr unterschiedlich. Ein gemeinsamer Nenner kristallisiert sich dennoch bei einigen heraus: Die Leistungen und Services für Fuhrparks werden ausgebaut. Alles deutet auch darauf hin, dass sie künftig eine noch größere Rolle spielen, um den Preiskämpfen zwischen den Kfz-Versicherern zu entkommen und mittel- bis langfristig die Schaden-Kosten-Quoten zu senken. Asc

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Nürnberger

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versiche-

rungskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

Haftpflichtdeckung 100 Mio. für alle zul.-pfl. Fahrzeuge

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+ 1)

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+ 2)

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+ 4)

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1) Alte Leipziger: ausgenommen Kfz zur Beförderung gefährlicher Güter gem. GGVS + Omnibusse. Hier 100 Mio. € durch ind. Vereinbarung. – 2) Chartis: ind. Vereinbarung bei int. Versicherungsprgrammen – 3) Provinzial: max. 50 Mio. € bei Gefahrguttransporten – 4) R+V: Einschränkungen ausnahmsweise z. B. bei bestimmten Gefahrgut- oder Sondernutzungswagnissen; Einzelfallabstimmung empfehlenswert

Eigenschadendeckung in der Kraftfahrthaftpflicht:

- mit SB

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+1)

-

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-

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- ohne SB

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+ 2)

+ 3)

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-

+ 4)

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+ 5)

1) + 2) Alte Leipziger: nur ind. Vereinbarung – 3) AXA: für Sachschäden außerhalb des Betriebsgrundstücks – 4) R+V: nur auf öffentl. Verkehrsflächen, außerhalb des Betriebsgeländes optionale Zusatzdeckung (Underwriting-Entscheidung) – 5) Zurich: außer Betriebsgrundstück + Zufahrten

GAP-Deckung:

- für Pkw

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+ 1)

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- für Nutzfahrzeuge

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+ 2)

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+ 3)

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-

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1) Alte Leipziger: gegen Zuschlag von 10 % auf VK-Prämie o. ind. Kalkulation – 2) Nur Lieferwagen Prämienkalkulation wie Pkw – 3) Gothaer: Entschädigungsleistung bei Nfz begrenzt –

Großschadenkappung:

- in KH

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-

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- in Kasko

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- Höhe + für welches Schadensereignis

1)

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4)

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7)

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10)

11)

12)

13)

14)

1) Allianz: abhängig vom Risikoexposure der Flotte – 2) Alte Leipziger: nur ind. Vereinbarung + ind. Festlegung der Höhe – 3) AXA: stets ind. Prüfung – 4) Chartis: ind. Vereinbarung – 5) Ergo: ind. Vereinbarung – 6) HDI-Gerling: 50.000 € in der KH für jedes Ereignis, in einzelnen Produkten auch 25.000 € – 7) Nürnberger: 50.000 € für KH + Kasko – 8) Provinzial: im Einzelfall abhäng. v. Volumen + Schadenhäufigkeit ind. Vereinbarungen möglich – 9) R+V: Underwriting-Einzelfallentscheidung. Großschadenbedarf muss zum Ausgleich durch Mehrprämie, rechnerische Erhöhung der Schadenquote oder Berücksichtigung des Bedarfs schon bei der Prämienquotierung gedeckt werden. – 10) Signal Iduna: i.d.R. 50.000 € je Schadenereignis, im Einzelfall verhandelbar – 11) VKB: nach ind. Vereinbarung – 12) VHV: i. V. m. einem EBT-Modell oder eine Bonus-Malus-Regelung, bei Flotte-GARANT 5+ in KH ab 50.000 € – 13) Württembergische: ind. verhandelt nach Modell + Beitragshöhe – 14) Zurich: variabel v. 25.000–100.000 €, kein best. Ereignis

Neupreisentschäd. für

- Pkw bei Totalschaden (TS) bzw. Diebstahl (DS)

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- Nfz bei TS/DS

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- wenn ja, für welchen Zeitraum (Monate)?

12 bei TS, 6 bei DS1)

12 2)

bis 12 3)

ind. /max.12 4)

5)

18

6)

6 7)

18 bei TS/12 bei DS

8)

12

18

bis 24 9)

10)

12

1) Allianz: bei Pkw + Lkw bis 3,5 Tonnen zul. GG – 2) Alte Leipziger: längere Zeiträume + für Nfz nur ind. Kalkulation + Vereinbarung – 3) AXA: für Pkw/Lieferwagen, aktional bei bestehenden Flotten für Pkw/Lieferwagen bis 24 Monate; Lkw, Zugmaschinen + Anhänger bis zu 12 Monate – 4) Chartis: für Pkw + Nfz – 5) Ergo: 6 Mon. Neupreis, weitere 18 Kaufpreis – 6) HDI-Gerling: je nach Produkt 6,12 oder 18 Monate – 7) Nürnberger: Deckungserweiterung auf 12 Monate möglich – 8) R+V: Ja nach Risikoträger, Wagnisart, Produktlinie und Schadensart zw. 6 + 18 Monate – 9) VHV: Pkw + Lieferwagen bis 3,5 t, abh. von jeweiliger Flottenversicherung, Neupreisentschädigungen bis zu 24 Monate nach Erstzulassung mitversichert – 10) Württembergische: Pkw 18 Monate, ab 2010 24 Monate; 12 Mon. nur für Lieferwagen (ab 2010)

Pkw + Nfz ohne Wertgrenzen versicherbar?

+1)

- 2)

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+ 4)

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+ 6)

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-7)

+ 8)

+ 9)

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+ 10)

+ 11)

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1) Allianz: alle Kfz nach ind. Kalkulation – 2) Alte Leiziger: Pkw-Wertgrenze 100.000 € + Lkw ohne Grenze – 3) AXA: Nach Flottengröße autom. alle Pkw aus dem Typklassenverzeichnis (TKV) bis 250 bzw. 350 kW versichert; darüber ind. vereinbar; Kfz, die nicht im TKV stehen auf Anfrage – 4) Chartis: ind., max. 250.000 € – 5) Gothaer: abstimmungspfl. Pkw ab 75.000 €, Nfz ab 150.000 € – 6) HDI-Gerling: für alle Kfz Höchstentschädigung verhandelbar – 7) Provinzial: Grenzen für Pkw: 100.000 €, Lkw 250.000 € + ind. vereinbar – 8) R+V: norm. Grenzen 120.000 € für Pkw, 250.000 € für Lkw + ind. vereinbar – 9) Signal Iduna: Einzelfallentscheidung – 10) VHV: i.d.R. Pkw bei 100.000, Lkw 250.000 € + ind. Vereinbarungen – 11) Württembergische: Exoten über separaten Tarif, Mehrwert für Aufbauten ab 2010 über Kaufpreis enthalten

Auslandsschadenschutz

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+1)

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+2)

+ 3)

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+ 4)

+ 5)

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1) AXA: subsidiäre Travellerdeckung („Mallorca-Police“) für die Anmietung von Kfz im dienstlichen Interesse + bei Repräsentanten + Inhabern auch im privaten Interesse im Standard-Flottenprodukt – 2) HDI-Gerling: über Abschluss einer Travellerversicherung – 3) Nürnberger: für Pkw – 4) VHV: für Pkw – 5) Württembergische: nur Pkw + privat genutzte Lieferwagen

Übernahme von Bergungs-, Rückhol- und Abschleppkosten

- bei KH-Schaden

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+ 1)

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+ 2)

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- bei Kaskoschaden

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+ 3)

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+ 4)

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+ 6)

- als Sonderklausel

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+7)

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+ 9)

+ 10)

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1) R+V: Regulär im Rahmen der Verkehrsservice-Versicherung (Schutzbrief) für privat genutzte Wagnisse, bei KH sofern entschädigungspflichtiger Drittschaden – 2) VKB: bei berechtigten Ansprüchen – 3) R+V: gem. AKB im Rahmen der Entschädigungsgrenzen – 4) VKB: analog den gültigen Bedingungen – 5) Württembergische: bis zur Entschädigungshöchstgrenze gem. AKB – 6) Zurich: Abschleppen – 7) AXA: Bergungskosten zusätzl. zur AKB bis zu 5.000 €, Rückholkosten im Rahmen einer Schutzbriefdeckung, Abschleppkosten zusätzl. zur AKB bis 5.000 € – 8) R+V: Underwirting-Entscheidung auf Einzelkundenebene, unabh. von Grenzen in der Kasko – 9) VKB: im Rahmen des Autoschutzbriefes für Pkw + Krafträder ab 50 ccm + Wohnmobile bis 4 t Gesamtmasse bei Pannen + Unfällen – 10) VHV: über die einfachen Transportkosten (nach AKB) hinaus bis zu 5.000 €. In Spezialprodukten auch Bergungskosten für beförderte Sachen bis 5.000 €. – 11) Zurich: Bergungskosten + Abschleppen bis 1.500 €, Rückholkosten bis 5.000 €

AKB-Deckung für zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Kfz beim Betrieb auf nicht öffentl. Verkehrsflächen

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-1)

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1) Alte Leipziger: nur auf Basis ind. Vereinbarung

Versicherung aller Sonderausstattungen und Mehrwerte

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+ 5)

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1) Alte Leipziger: Sonderausstattungen und Mehrwerte bis 6.000 € mitversichert, bis volle Höhe nur ausnahmsweise auf Basis ind. Kalkulation + Vereinbarung als Option – 2) AXA: bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000 € – 3) Gothaer: mit Summenbegrenzung – 4) Provinzial: über 50.000 € als Sonderklausel – 5) VHV: pauschal bis vereinb. Wertgrenzen – 6) Zurich: per Rahmenvertrag

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Nürnberger

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versiche-

rungskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

Versicherungsschutz ab Gefahrtragung

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+ 1)

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+ 2)

1) AXA: wenn ind. vereinbart, z. B. bei Leasingunternehmen – 2) Zurich: für zulassungspflichtige nicht zugelassene und nicht zulassungspflichtige Kfz

Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit

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+ 3)

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+ 4)

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+ 6)

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i. V. m. Einredeverzicht: Regressverzicht gegenüber Fahrer

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+ 5)

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+ 6)

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1) Alte Leipziger: nur Pkw in Eigenverwendung – 2) AXA: außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls, Genuss alkoholischer Getränke o. anderer berauschender Mittel – 3) Gothaer: außer bei Genuss alkohol. Getränke, and. berauschenden Mitteln + Straftaten – 4) Nürnberger: mit Einschränkungen – 5) Provinzial: nur für angestellte Fahrer – 6) VKB: außer bei Diebstahl o. Schäden infolge von Alkohol-genuss o. and. berauschender Mittel

Beitragsfreie Ruheversicherung ohne Zeitbegrenzung

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mit Zeitbegrenzung

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falls ja, wie lange (Monate)?

18

18

18

1)

12

18

18

18

18

18

18

18 2)

18

18

1) Ergo: ind. Vereinbarung – 2) VHV: AKB-Standard zunächst 18 Monate als beitragsfreie Mitversicherung

Führen und Benutzen fremder Fahrzeuge

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1) AXA: im Flottenprodukt subsidiäre Travellerdeckung – Mallorca-Police – für die Anmietung von Kfz im Geltungsbereich der AKB im dienstl. Interesse + bei Repräsentanten + Inhabern auch im privaten Interesse – 2) VHV: ind. Sonderklausel

Gelegentliche entgeltliche Vermietung von Fahrzeugen

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1) AXA: ind. Absprache – 2) R+V: kein Standard, ind. Absprachen möglich – 3) VHV: ind. Sonderklausel

Erweiterte Tierklausel (Marderbiss, Schäden durch Unfälle mit Tieren etc.)

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+ 1)

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Schlossaustauschkosten

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+ 3)

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1) Württembergische: Folgeschäden bei Marderbiss bis max. 3.000 € – 2) Alte Leipziger: bis 1.500 € – 3) VHV: Sonderklausel nach Diebstahl/Raub, Kostenübernahme nach Verlieren/Liegenlassen von Schlüsseln

Deckung von Kurzschlussschäden

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+ 3)

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1) AXA: an der Verkabelung, in der All-Risk-Deckung auch Sachfolgeschäden – 2) VKB: ohne Folgeschäden – 3) VHV: auch Schmorschäden an elektr. Bauteilen – 3) Württembergische: Folgeschäden bis 1.500 €

Deckung von Brems-,

Betriebs- und Bruchschäden

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+1)

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+ 2)

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+ 3)

1) Alte Leipziger: nur gegen Zuschlag auf Basis einer Sonderbedingung – 2) VHV: auch für Pkw möglich – 3) Zurich: für Nfz

Prämienmodelle

Kostenbausteine:

Einzel(-SFR-)Prämien

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Stückprämien

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Stückprämien nach

Stichtagssystem

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Verlaufsrabattmodell

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Jahrespauschalmodell

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- / + 6)

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+ 7)

1) AXA: als einheitl. Flottenbeitragssatz – 2) VHV: als Bonus-Malus-System – 3) Zurich: Bonus-Malus-System – 4) Allianz: nur für Autohäuser – 5) Alte Leipziger: ausnahmsweise + wenn im Fuhrparkbestand keine größeren Schwankungen – 6) Chartis: eigene Retro-Konzepte – 7) Zurich: Festprämienmodell

SB in Teil- und Vollkasko (TK/VK):

bis 2.500 € in TK

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+ 1)

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+ 3)

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bis 5.000 € in TK

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+ 1)

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+ 3)

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bis 10.000 € in TK

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+ 1)

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+ 3)

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+ 4)

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bis 20.000 € in TK

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+ 1)

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bis 2.500 € in VK

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+ 1)

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+ 3)

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bis 5.000 € in VK

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+ 1)

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+ 3)

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bis 10.000 € in VK

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+ 1)

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+ 3)

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+ 4)

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-5)

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bis 20.000 € in VK

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+ 1)

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+ 2)

+ 3)

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-5)

+

-

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1) Alte Leipziger: stets ind. Kalkulation, standardmäßig: TK ohne + 150 € SB; VK ohne, 150 €, 300 €, 500 €, 1.000 € + 2.000 € SB – 2) Chartis: auch darüber ind. vereinbar – 3) Ergo: stets ind. Vereinbarung – 4) R+V: über 10.000 € nur im Ausnahmefall – 5) VKB: im Einzelfall möglich

bei den Modellen (außer Einzelprämien): Option der Vorausrabattregelung

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1) Alte Leipziger: ausnahmsweise + ind. Vereinbarung

Automatische Tarifanpassung nach J.3 AKB

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+ 2)

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+

1) Alte Leipziger: nur bei Einzel-(SFR-)Prämien (Einzel- + Fuhrparktarif) – 2) VHV: bei Einzel-/SFR-) Prämien

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Nürnberger

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versicherun-gskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

automatischer AKB-/Bedingungswechsel für Bestandskunden bei Veränderungen

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+ / -

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-1)

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+ 3)

1) R+V: Jedoch Regulierung gem. interner Abstimmung in Fuhrparks, in denen Wagnisse über mehrere AKB- und Tarifgenerationen versichert sind, stets auf Grundlage der aktuellen AKB (Günstigkeitsprinzip) – 2) VHV: in allen Flotte-Garant-Tarifen autom. Leistungs-Update – 3) Zurich: Im Rahmenvertrag gelten jew. aktuell gültigen AKB bei Fahrzeugzugang

verpflichtendes

Meldesystem durch den VN

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+ / -

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1) VHV: Kann-Klausel

bei Meldepflicht des VN für bestimmte Fahrzeuge (ab bestimmten Werten):

Versehensklausel

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+ Vorsorgevers.

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k. A.

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- grundsätzliches Beitragsregulativ für die Zukunft (z. B. GBT/EBT, Möglichkeit der Verlustvorträge, Bonus-Malus etc.):

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- wenn ja, welche Varianten für welche Prämienmodelle?

1)

2)

3)

4)

5)

6)

7)

8)

9)

10)

11)

12)

13)

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1) Allianz: Bonus-Malus-Klausel im Fuhrparkmodell; GBT-Modelle für Fuhrpark + Kleinflotte – 2) Alte Leipziger: für Fuhrparks ab 20 bis ca. 100 Kfz standardisierte Bonus-Malus-Regelung; größere Flotten ggf. ind. Vereinbarungen; sowohl für Stückprämien, als auch ggf. Jahrespauschalprämien – 3) AXA: prinzipielle Varianten der Bonus-Malus-Vereinbarung: Versicherte Flotten erhalten bei gutem Schadenverlauf am Jahresende einen Bonus oder zahlen bei schlechtem Verlauf nach. Die Grundprämie für die Bonus-Malus-Regelung bleibt dabei i. d. R. gleich. Für Flotten ab 10.000 € Nettobeitrag, zudem eine weitere Dynamik: Danach wird auch die Grundprämie autom. um 5% abgesenkt, wenn eine Flotte im Betrachtungszeitraum von 2 Jahren eine best. Quote erreicht, unabhängig davon, ob eine Bonus-Malus-Regelung besteht oder nicht. Automatismus gilt aber nur für Prämienreduzierungen. Im Fall von negativen Schadenentwicklungen entscheiden ind. Verhandlungen. – 4) Chartis: grundsätzl. jährl. Neubewertung der Prämie in Abhängigkeit von Flottenentwicklung + Schadenverlauf, GBT-Modelle – 5) Ergo: ind. Vereinbarung – 6) Gothaer: EBT – 7) HDI-Gerling: Sämtliche Varianten im Angebot – 8) Nürnberger: Bonus-Malus für alle Formen; bei Bedarf ind. Sanierung bei Überschreiten der Schadenquote aus Bonus-Malus – 9) Provinzial: auf bes. Vereinbarung – 10) R+V: GB: Staffelmodelle, Überschuss-BT, Ein- und Mehrjahresbetrachtungen, grds. Verlustvortrag aufs Folgejahr; Bonus-Malus: Nachschuss fürs abgelaufene Geschäftsjahr (GJ), Prämienanhebung fürs laufende GJ, Kombination aus beidem, keine Bindung von best. Prämien an bestimmte GB- oder B-M-Modelle – 11) Signal Iduna: Prämienerhöhung und -senkung abhängig von SQ, Prämienerstattung abh. von SQ mit/ohne Verlustvortrag (GBT), Prämiennachschuss (nicht für Einzelprämien) – 12) VKB: vertragl. Beitragsrückerstattungen auch mit Nachschussvereinbarungenfür das abgelaufene Versicherungsjahr + Bonus-Malus-Regelungen für alle Prämienmodelle möglich – 13) VHV: alle Prämienmodelle nach ind. Kundenabsprache – 14) Württembergische: Bei Flotten mit Stückprämien ist pot. Anpassung der Beiträge im Folgejahr möglich, versch. GBT-Modelle – 15) Zurich: modellunabhängig

bei Großschadenkappung: monetäre Auswirkungen nach Auftreten eines solchen

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1) Allianz: Wirkung nur im Rahmen der Renewal-Gespräche – 2) Alte Leipziger: abh. von ind. Vereinbarung; i. d. R. Ausschüttung eines Bonus bzw. GBT respektive Reduzierung des Malus bzw. eines Nachschusses, obwohl dieses nach Schadenaufwand gerechtigfertigt wäre – 3) AXA: keine Kappung, sonder Eliminierung, sodass Kunde trotz Großschadens einen Bonus erhalten kann. – 4) Chartis: Großschäden werden bei Schadenverlaufsbetrachtung nur bis zur Höhe der Kappung bewertet. – 5) Ergo: ind. Vereinbarung – 6) HDI-Gerling: Schadenaufwand reduziert sich um den gekappten Schadenbetrag, damit wird die Schadenquote besser. – 7) Nürnberger: geringerer Beitragszuschlag nach Sanierung – 8) R+V: Die um den Großschaden red. Schadenverlaufsbetrachtung führt zu einer verbesserten Schadenquote, was sich auf die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen, die Anwendung von GB- oder B-M-Modellen etc. auswirken kann. – 9) VKB: abh. von ind. Vereinbarungen – 10) VHV: dient als Regulativ für EBT-Modelle – 11) Württembergische: nur zur Berechnung der GBT eingesetzt – 12) Zurich: keine direkte Maßnahme, Relevanz in der Verlaufsbewertung

Optionale Zahlungsweisen für Beiträge:

- monatlich

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- wenn ja, wie viel (für welche Modalität)?

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1) AXA: Verzicht auf Ratenzahlungszuschlag im AXA-Flottenprodukt – 2) Ergo: ind. Vereinbarung – 3) Allianz: abhängig von Modell + Zahlungsweise (ZW) – 4)Alte Leipziger: monatl. 7%, quartalsweise 5% + halbjährl. 3% – 5) Chartis: ind. Vereinbarung – 6) HDI-Gerling: viertel- und halbjährl. + bei einzelnen Wagnissen (soweit nichts anderes bestimmt) Zuschläge von 3 bzw. 5% des Beitrags – 7) Nürnberger: 7% monatl., 5% vierteljährl. + 3% bei halbjährl. Zahlung – 8) Provinzial: monatl. mit LSV 6%, vierteljährl. 5% + halbjährl. 3% sowie Verzicht nach ind. Vereinbarung – 9) R+V: 5% bei monatl. + vierteljährl. ZW, 3% halbjährl. + ind. Vereinbarungen – 10) Signal Iduna: 3% bei 1/2 ZW, 5 %bei 1/4 und monatl. ZW + ohne nach ind. Vereinbarungen – 11) VKB: 3% 1/2-jährl., 5% 1/4-jährl. + monatl. + Verzicht bei Vereinbarung – 12) VHV: im Tarifgeschäft, je nach Kundenbedarf auch ohne Zuschlag – 13) Württembergische: 3% 1/2-jährl. ZW, 5% 1/4-jährl. + monatl. – 14) Zurich: 3% 1/2-jährl., monatl. + 1/4-jährl. 5%

internationale Versicherungsprogramme (IVP) für Kfz

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1) R+V: Im Einzelfall werden DIC/DIL dargestellt, bevorzugt jedoch Fronting-Lösungen mit kooperierenden Versicherern

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Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.