Wer ein Kfz mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegendem Tempo fährt - vorliegend 200 km/h, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des Infotainmentsystems - also auch des Navigationssystems - kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.
Die Folge ist der zumindest teilweise Verlust des Versicherungsschutzes. Auch das Vorhandensein eines Spurhalteassistenten im Fahrzeug reduziert den Schuldvorwurf bei hohen Geschwindigkeiten nicht.
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 2.5.2019, Az. 13 U 1296/17, zfs 2019, 453