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Je grüner, desto besser

31.05.2011 12:02 Uhr

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Je grüner, desto besser

Im Vereinigten Königreich entscheidet vor allem der CO2-Ausstoß über die Besteuerung der Fahrzeuge und damit auch der Firmenwagen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche komplexe Regeln und Steuern für Unternehmen und Arbeitnehmer. Mike Moore, Direktor Automotive Consulting und Steuerexperte bei Deloitte LLP in United Kingdom, erläutert grundlegende Rahmenbedingungen.

Af: Herr Moore, welche Steuern werden im Vereinigten Königreich (engl. United Kingdom, im Folgenden: UK) generell auf Fahrzeuge und speziell auf Firmenwagen erhoben?

Moore: Es gibt etliche Steuern und Sozialabgaben, welche sich auf die Kosten für die Bereitstellung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer auswirken. So muss ein Arbeitnehmer für die Bereitstellung eines Firmenwagens Einkommensteuer zahlen, wenn es auch für die private Nutzung zur Verfügung steht, was die Fahrten von der Wohn- zur Arbeitsstätte einschließt.

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil wird auf Basis des Fahrzeuglistenpreises ermittelt, worunter nicht der tatsächliche Verkaufspreis, sondern der publizierte Preis zu verstehen ist, der auch die Kosten aller Ausstattungskomponenten beinhalten sollte. Die CO2-Emissionen des Fahrzeugs bestimmen dann den Prozentsatz vom Listenpreis, welcher der Einkommensteuer unterworfen wird. Diese beläuft sich in Abhängigkeit vom Einkommen des Arbeitnehmers entweder auf 20 Prozent, 40 Prozent oder 50 Prozent.

Ein Beispiel hierfür: Wenn der Listenpreis eines Benzinfahrzeugs 20.000 Britische Pfund beträgt (entspricht laut Wechselkurs vom 5. Mai 2011 auf Handelsblatt.com etwa 22.256 Euro) und es 145 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass 19 Prozent – bei einem Dieseläquivalent wären es 22 Prozent – des Listenpreises von 20.000 Pfund als geldwerter Vorteil im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern sind. Grundsätzlich gibt es dabei eine Spanne von mindestens zehn Prozent bis zu einem Maximum von 35 Prozent bezogen auf den Listenpreis, welche als geldwerter Vorteil anzusetzen sind.

Das Maximum von 35 Prozent gilt auch für Dieselfahrzeuge, die darunter gemäß ihrer wahrgenommenen größeren Umweltbelastung im Vergleich zu den Benzinmodellen grundsätzlich immer mit drei Prozent höher besteuert werden. Für das Steuerjahr 2011/2012 wird das Maximum von 35 Prozent bei einem CO2-Ausstoß von 225 Gramm pro Kilometer und mehr angesetzt. Bei Autos, die weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, werden zehn Prozent vom Listenpreis einkommensteuerwirksam. Bei Autos mit CO2-Emissionen von 75 Gramm pro Kilometer und weniger wären es fünf Prozent. Allerdings ist in UK gegenwärtig kein Fahrzeug erhältlich, das 75 Gramm pro Kilometer oder weniger ausstößt.

Wenn man ein Fahrzeug mit null Emissionen – also ein Elektroauto – besitzt, gibt es überhaupt keine Steuerbelastung bis April 2015. Derzeit sind in UK die Nutzbarkeit von Elektrofahrzeugen und die dazugehörige Infrastruktur jedoch etwas eingeschränkt.

Daneben sind auf den Vorteil aus Firmenfahrzeugen auch Sozialbeiträge zu zahlen, die der Arbeitgeber übernimmt. Diese werden auf denselben zu versteuernden Betrag erhoben, der für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers angesetzt wird, und betragen 13,8 Prozent im Steuerjahr 2011/2012.

Af: Und wie ist die Mehrwertsteuer von Unternehmen zu behandeln?

Moore: Die Behandlung der Mehrwertsteuerposition – die am 4. Januar 2011 in UK um 2,5 Prozent auf 20 Prozent angehoben wurde – auf Firmenwagen ist davon abhängig, ob das Auto gekauft oder geleast wurde. Wenn ein Unternehmen das Fahrzeug gekauft hat, gibt es eine 100-prozentige Sperre auf die Mehrwertsteuererstattung. Das bedeutet, das Unternehmen trägt die volle Belastung aus der Mehrwertsteuer und kann sie nicht zurückbekommen. Diese 100-Prozent-Sperre findet Anwendung, wenn der Firmenwagen privat genutzt wird. Die Definition der privaten Nutzung ist allerdings sehr weitgehend und schließt sogar den alltäglichen Berufspendlerverkehr ein. Infolgedessen ist es Unternehmen in den meisten Fällen nicht möglich, die Mehrwertsteuer wiederzuholen.

Betreibt das Unternehmen das Fahrzeug jedoch im Leasing, gibt es eine 50-prozentige Sperre für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, wenn das Auto für dienstliche und private Fahrten zur Verfügung steht. Das heißt, 50 Prozent der Mehrwertsteuer können hier zurückgeholt werden.

Af: Welchen Rahmen hat der Gesetzgeber in Sachen Körperschaftssteuer für Unternehmen prinzipiell vorgegeben?

Moore: Die steuerliche Stellung der Unternehmen wird ebenfalls davon bestimmt, welche CO2-Emissionen das Fahrzeug hat und ob es gekauft oder geleast ist. Wenn das Fahrzeug geleast ist und 160 Gramm CO2 pro Kilometer oder weniger ausstößt, dann sind die Leasingkosten von den zu versteuernden Unternehmensgewinnen voll abzugsfähig. Liegt der CO2-Ausstoß jedoch höher als 160 Gramm pro Kilometer, führt das zu einer Nichtanerkennung von 15 Prozent der Steuererleichterungen, die ansonsten hätten beansprucht werden können.

Wenn ein Unternehmen die Firmenwagen kauft, ist die steuerliche Situation komplexer. In UK gibt es ein Verwaltungssystem, das auf die Abschreibung auf Anlagevermögen zu steuerlichen Zwecken schaut, das unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Wertminderung ist und auf Abschreibungsbeträgen beruht. Dabei definiert das Gesetz prinzipiell drei Positionen, welche die Grundlage für die Besteuerungsfähigkeit von gekauften Firmenwagen bilden.

Kauft ein Unternehmen ein Fahrzeug mit CO2-Emissionen von 110 Gramm pro Kilometer oder weniger, hat es die Möglichkeit, die kompletten Kosten für das Fahrzeug gegen ihre Unternehmensgewinne im ersten Jahr vollends abzuschreiben. Für Autos mit Emissionen zwischen 111 und 160 Gramm pro Kilometer beträgt die Abschreibung 20 Prozent der Kosten für dieses Fahrzeug pro Jahr. Und wenn das Fahrzeug mehr als 160 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, hat das Unternehmen nur die Möglichkeit, zehn Prozent der Kosten für das Fahrzeug gegen die Gewinne jährlich abzuschreiben.

Af: Welches Regelwerk gilt für die laufenden Kosten, insbesondere in Verbindung mit dem zu versteuernden geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer?

Moore: Wartung, Reparaturen und andere mit dem Betrieb verbundenen Kosten sind im geldwerten Vorteil enthalten. Er schließt jedoch nicht die Kraftstoffkosten ein, der gegebenenfalls zu einer separaten Abgabe auf einen daraus entstehenden Vorteil führt.

Af: Wie werden die Kraftstoffkosten infolgedessen von Unternehmen und Arbeitnehmern gehandhabt?

Moore: Im Allgemeinen zahlen die Arbeitnehmer für den Kraftstoff und erhalten die Kosten für Dienstfahrten anschließend vom Arbeitgeber rückerstattet. Die Steuerbehörden in UK veröffentlichen dafür Empfehlungssätze für Unternehmenszuwendungen, die festlegen, was den Arbeitnehmern für die gefahrenen dienstlichen Meilen erstattet werden kann. Wenn Arbeitnehmer zu diesen Sätzen für dienstlich gefahrene Meilen entschädigt werden, wird das Unternehmen angesehen, als ob es nicht für den privaten Kraftstoff zahlt. Die empfohlene Rückerstattungsrate ist abhängig von der Motorgröße und der Kraftstoffart, die ein Fahrzeug nutzt, sowie den Kraftstoffkosten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der empfohlenen Sätze.

Alternativ werden den Fahrern Tankkarten zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise zahlt die Firma zunächst für sämtlichen Kraftstoff und hat dann die Wahl, die Kosten für nicht dienstliche Meilen zurückzuverlangen oder die dienstlichen Kraftstoffkosten auf Basis der empfohlenen Sätze zu berechnen. Solange sich das Unternehmen dann die Differenz zwischen den tatsächlichen und dienstlichen Kosten für Kraftstoff vom Arbeitnehmer wiederholt, löst es keine Ermittlung eines steuerlich relevanten privaten Nutzungsvorteils für Kraftstoff aus.

Kraftstoff, der für private Fahrten ohne Abzüge zur Verfügung gestellt wird, gilt allerdings als Sprit für nicht dienstliche Zwecke und wird als zu versteuernder Vorteil angesehen. Um den Vorteil hieraus zu berechnen, wird die fixe Summe von 18.000 Britischen Pfund (entspricht 20.030 Euro; Anmerkung: Dieser Betrag könnte sich seit dem Zeitpunkt des Interviews wieder verändert haben) mit dem entsprechenden Prozentsatz multipliziert, der auch zur Kalkulation des geldwerten Vorteils für das Fahrzeug festgelegt wurde. Auf diesen Vorteil aus Kraftstoff sind dann Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Streng genommen wird damit für jeden Penny, den ein Unternehmen für privaten Kraftstoff in einem Steuerjahr zahlt, der entsprechende geldwerte Vorteil voll fällig.

Ein Beispiel: Wenn der Arbeitgeber den kompletten Kraftstoff übernimmt und das Fahrzeug 145 Gramm CO2 pro Kilometer emittiert, sind somit 19 Prozent von 18.000 Britischen Pfund anzusetzen, was 3.420 Britischen Pfund (3.805 Euro) entspricht.

Af: Welchen Weg bevorzugen die Unternehmen beim Kraftstoff aufgrund der steuerlichen Vorgaben?

Moore: Die gebräuchlichste Methode, die Unternehmen in Bezug auf den Kraftstoff für Firmenwagen wählen, ist die Rückerstattung der Kosten an Arbeitnehmer für die gefahrenen dienstlichen Meilen gemäß den veröffentlichten empfohlenen Sätzen der Steuerbehörden. Der Vorteil dieser Methode ist, dass es für die Unternehmen einfacher zu verwalten ist und auch das Compliance-Risiko minimiert.

Wenn die dienstlichen Fahrten jedoch einen signifikanten Teil des Berufs eines Arbeitnehmers ausmachen, ist es wahrscheinlicher, dass der Arbeitgeber eine Tankkarte bereitstellt. Dann wird der Kraftstoff zunächst komplett vom Unternehmen gezahlt und die Arbeitnehmer müssen gegebenenfalls ihren Anspruch darauf geltend machen, um sicherzustellen, dass kein zu versteuernder Vorteil aus Kraftstoff ausgelöst wird.

Af: Hat es jüngst irgendwelche Veränderungen bei der Besteuerung von Firmenwagen gegeben?

Moore: Das Lohnsteuergefüge bezüglich Firmenwagen ist bereits seit April 2002 in Kraft. 2009 sind dann die Steuerregeln zur Kalkulation der Abschreibungsbeträge bei Kauf von Firmenwagen und die Nichtanerkennung von 15 Prozent der grundsätzlich steuerabzugsfähigen Kosten bei geleasten Fahrzeugen, die mehr als 160 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, novelliert worden. Zuvor waren die Abschreibungsregeln an die Fahrzeugkosten gekoppelt. Jetzt sind sie – wie erläutert – an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gebunden. Diese Änderung zeigt, dass die Regierung in UK ihre Agenda fortsetzt, die Unternehmen dazu zu ermuntern, Fahrzeuge zu nutzen, die weniger CO2 emittieren.

Und in den kommenden Jahren werden die Unternehmenssteuer und die Kosten für Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für Firmenwagen steigen. So wäre zum Beispiel in 2009/2010 ein Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 135 Gramm pro Kilometer einer Steuerbelastung auf 15 Prozent des Listenpreises unterworfen worden, während für dasselbe Auto im Steuerjahr 2012/2013 ein Prozentsatz von 18 Prozent angesetzt wird, was einer effektiven Steigerung von 20 Prozent entspricht. Darüber hinaus gibt es klare Anzeichen, dass baldige weitere Veränderungen in der Struktur zur Besteuerung des geldwerten Vorteils nicht unwahrscheinlich sind. Unabhängig davon zeigt das Beispiel, das sich eine Erhöhung der Steuer und der Sozialversicherungsbeiträge fortsetzen wird.

Af: Was müssen deutsche Flottenmanager darüber hinaus in UK beachten?

Moore: Deutsche Manager, die für Firmenwagen in UK verantwortlich sind, müssen die Total Cost of Ownership berücksichtigen, womit in UK oft auch die Gesamtkosten während der Lebens- respektive Nutzungsdauer gemeint sind. Denn in UK haben Autos mit ähnlichen Anschaffungskosten signifikant unterschiedliche Lebenszykluskosten. Zudem bevorzugt das Steuersystem in UK sowohl in Unternehmen als auch für Arbeitnehmer grüne und effizientere Autos. Und das wird wahrscheinlich noch einige Zeit andauern.

Af: Herr Moore, vielen Dank für das Gespräch! Interview: A. Schneider

Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 8: Wie Firmenwagen im Vereinigten Königreich besteuert werden.

Serie:

Kfz-Besteuerung

in Europa

Steuerjahr ungleich KalenderjahrIm Vereinigten Königreich läuft das Steuerjahr im Gegensatz zum Kalenderjahr vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres. Die Steuerkennzahlen, die in diesem Artikel dargestellt sind, beziehen sich auf das Steuerjahr vom 6. April 2011 bis 5. April 2012.

UK: Steuern rund um Firmenwagen

Die Besteuerung von Firmen-Pkw in UK ist stark von den CO2-Emissionen der Fahrzeuge abhängig. Die grundlegenden Anforderungen und Richtlinien für Unternehmen und Dienstwagenfahrer im Überblick:

Der jährlich zu versteuernde geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer wird auf Basis des Listenpreises und des CO2-Ausstoßes ermittelt. Die einkommensteuererhöhende Summe bewegt sich zwischen zehn und 35 Prozent des Listenpreises. Nur bei Autos, die weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, werden zehn Prozent wirksam. Bei Autos mit weniger als 75 Gramm CO2 pro Kilometer wären es sogar nur fünf Prozent und bei Elektroautos mit null Emissionen gibt es keine Steuerbelastung.

Daneben sind vom Arbeitgeber auf den zu versteuernden Betrag aus dem geldwerten Vorteil auch Sozialbeiträge zu bezahlen, die 13,8 Prozent im Steuerjahr 2011/12 betragen (Steuerjahr: 6. April 2011 bis 5. April des Folgejahres).

Mehrwertsteuer von 20 Prozent: Bei Kauf gilt eine 100-prozentige Sperre der Abzugsfähigkeit bei privater Nutzung. Da auch der Berufspendlerverkehr darunterfällt, ist die Mehrwertsteuer in den meisten Fällen nicht abzugsfähig. Bei Leasing ist die Mehrwertsteuer für Unternehmen prinzipiell zu 50 Prozent erstattungsfähig.

Abzugsfähigkeit der Kosten für Unternehmen bei Fahrzeugleasing: vollständig bei einem Ausstoß von 160 Gramm CO2 pro Kilometer oder weniger. Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 160 Gramm pro Kilometer führt das zu einer Nichtanerkennung von 15 Prozent der Steuererleichterungen, die ansonsten hätten beansprucht werden können.

Abzugsfähigkeit der Kosten für Unternehmen bei Fahrzeugkauf: Bei einem Fahrzeug mit CO2-Emissionen von 110 Gramm pro Kilometer oder weniger hat das Unternehmen die Möglichkeit, die kompletten Kosten für die Anschaffung gegen ihre Unternehmensgewinne im ersten Jahr vollends abzuschreiben. Für Autos mit Emissionen zwischen 111 und 160 Gramm pro Kilometer beträgt die Abschreibung 20 Prozent der Kosten für das Fahrzeug pro Jahr. Bei mehr als 160 Gramm CO2 pro Kilometer hat das Unternehmen nur die Möglichkeit, zehn Prozent der Kosten für das Fahrzeug gegen die Gewinne jährlich abzuschreiben.

Laufende Kosten: Wartung, Reparaturen und alle anderen mit dem Betrieb verbundenen Kosten sind voll absetzbar. Ausnahme: Kraftstoff, der ggf. zu einem separaten geldwerten Vorteil führen kann (siehe Interview). Bevorzugte Regelung bei Kraftstoff daher: Rückerstattung der Kosten für Kraftstoff an Arbeitnehmer für die gefahrenen dienstlichen Meilen gemäß der veröffentlichten empfohlenen Sätze der Steuerbehörden. Bei Vielfahrern: Tankkarte und ggf. Geltendmachung des Anspruchs durch den Mitarbeiter.

Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 9: Im Juli-Heft lesen Sie, wie die Besteuerung von Firmenwagen in Spanien geregelt ist.

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