Es besteht kein Anspruch der Verkehrsteilnehmer auf eine kostenlose Nutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an Autobahnraststätten in Rheinland-Pfalz. Subjektive Rechte lassen sich allein aus dem Begründungszusammenhang der Daseinsvorsorge nicht herleiten.
OVG Koblenz, Entscheidung v. 24.7.2018, Az. 1 A 10022/18.OVG, NJW-Special 2018, 555