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Leaseplan: Unterstützung beim Umweltbonus

14.10.2016 13:43 Uhr
Leaseplan: Unterstützung beim Umweltbonus
© Foto: bluedesign/fotolia.com

Die Beantragung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ist mit viel Aufwand verbunden. Leaseplan bietet jetzt Fuhrparkleitern umfassende Hilfestellung.

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Leaseplan Deutschland unterstützt seine Kunden ab sofort bei der Beantragung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. "Bereits in der ersten Stufe – in den diversen Fahrzeugangeboten sowie in der finalen Fahrzeugbestellung – weisen wir den Umweltbonus in unseren Konfiguratoren aus, inklusive der Fahrerbeteiligung", sagte Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung. Zusätzlich werde der so genannte Umweltbonus im Einzelvertrag des bestellten Fahrzeuges ausgewiesen. Damit könne Leaseplan die Finanzrate über die Laufzeit hinweg entsprechend anpassen. Anschließend könne der gewerbliche Halter bei der Bundesbehörde die Förderung beantragen.

In dieser Phase hat der Kunden zwei Optionen: Entweder lässt sich der Fuhrparkleiter von Leaseplan beraten, wie er den Antrag am besten stellen kann. Oder er tritt den Förderanspruch direkt an die Leasingfirma ab. Glück: "In letzterem Fall sind wir befugt alle Anträge zu stellen und können alle Fristen nachhalten, sodass der Kunde sich um nichts Weiteres mehr kümmern muss. Wir schreiben dem Kunden die Bundesförderung gut, sobald uns die Prämie zugeht."

Seit 2. Juli 2016 können Privatpersonen und gewerbliche Halter in einem zweistufigen Prozess die den Umweltbonus beantragen (wir berichteten). Reine Elektrofahrzeuge werden mit 4.000 Euro und Plug-In Hybride mit 3.000 Euro gefördert. Hiervon müssen 50 Prozent vom Fahrzeughersteller als Rabatt in der Neuwagenrechnung transparent ausgewiesen werden. Die restlichen 50 Prozent können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Lange Lieferfristen verzögern Ausschüttung

Im Normalfall erhält der Antragsteller laut Leaseplan nach Bewilligung durch die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Dieser ist jedoch nur neun Monate gültig. Sollte die Lieferfrist eines Fahrzeugs länger benötigen, muss der Antragsteller entweder um Fristverlängerung bitten oder einen neuen Antrag stellen. Denn die Prämie kann erst zeitversetzt einfordert werden: Erst wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, kann der Antragsteller die Ausschüttung der Prämie beantragen. Hierzu übermittelt er den Zuwendungsbescheid der BAFA sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Bundesbehörde. Zusätzlich muss eine Verwendungsnachweiserklärung ausgefüllt werden, in der unter anderem versichert wird, dass das Elektrofahrzeug mindestens sechs Monate zugelassen ist.

"Die Durchdringung von Elektrofahrzeugen in den einzelnen Flotten ist nicht sehr hoch. Es ist unverhältnismäßig viel Aufwand für Fuhrparkleiter, sich mit den einzelnen Schritten und Anträgen im Detail auseinanderzusetzen", betonte Glück. (rp)

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