Auf den ersten Blick erscheinen Begriffe wie Miete, Langzeitmiete, Leasing oder Auto-Abonnement lediglich als überspitzt moderne Werbeformulierungen wie Handy-Flatrates, mit einer angeblich ähnlich unkomplizierter Handhabung. Dem ist aber nicht unbedingt so.
Gemeinsam haben Leasing, Miete und Abo, dass der Nutzer kein Eigentum am Auto erwirbt, sondern er das Fahrzeug mit der Zahlung einer monatlichen Gebühr lediglich besitzt. Beim Auto-Abo wird - wie beim Leasing - meist eine bestimmte Kilometerleistung pro Monat oder Jahr vereinbart.
Gravierende Unterschiede
Der erste gravierendere Unterschied zeigt sich bei den Laufzeiten. Der Leasing-Vertrag läuft meist über zwei bis vier Jahre. Die Laufzeiten beim Auto-Abo sind dagegen kürzer - im Schnitt rund ein Jahr, wie die Autoflotte-Umfrage im Aprilheft ergab.
Der zweite große Unterschied besteht darin, dass beim Leasingvertrag der Kunde (Leasingnehmer) sich in der Regel (hier beginnen die Unterschiede teilweise zu verschwimmen) selbst um Wartungen, Inspektionen und Reparaturen kümmern muss. Dies gilt auch bei Unfallregulierungen. Seine diesbezüglichen Weisungen des Leasinggebers entnimmt er aus den Leasingbedingungen.
Der dritte große Unterschied liegt in den Leistungsangeboten. Beim Abo wird ein bestimmter monatlicher Betrag an den jeweiligen Abo-Anbieter entrichtet (soweit noch wie beim Leasing). Die vereinbarte "All-inclusive-Flatrate" für Autos wird ihrem Namen insoweit gerecht, als dass meist sämtliche Nebenkosten inklusive sind: Überführung, Zulassung, Versicherung, Kfz-Steuer, TÜV, Wartung und Verschleiß, Reifenservice sowie die vereinbarte monatliche Kilometerleistung. Die Gesamtlaufzeit der Auto-Flats variiert dann allerdings von Anbieter zu Anbieter teils erheblich. Einige bieten flexible Vertragsverlängerungen an oder aber es wird ein neuer Auto-Abo-Vertrag abgeschlossen. Was die Kündigungsfrist betrifft, so unterscheidet sich dieses Kriterium deutlich. Bei einigen Unternehmen wird eine vorzeitige Kündigung sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Leasing deutlich unflexibler
Beim Leasing mit festgelegter Laufzeit gibt es meist in der Vertragslaufzeit keine Kündigungsoption. Die übliche Leasinglaufzeit beträgt 24 bis 48 Monate. Diese legen die Vertragspartner zu Beginn fest. Bei vorzeitiger Kündigung werden Amortisationszahlungen an den Leasinggeber fällig, die einen vorzeitigen Wechsel schlicht unwirtschaftlich machen. Anders beim Abo. Das abonnierte Fahrzeug kann nach einem bestimmten Zeitraum getauscht werden. Bei spitzer Betrachtung ist dies für den Kunden oft ähnlich wie beim Leasing, nur die Laufzeiten sind kürzer. Manche Anbieter arbeiten mit einem fixen Zeitraum, andere machen dazu nicht einmal Angaben. Fest steht, dass das Fahrzeug, sobald eine bestimmte Kilometerleistung überschritten ist, getauscht werden muss.
Private und gewerbliche Autonutzung sind bei Leasing und Abo grundsätzlich möglich, sollte man meinen. Es gibt jedoch einige Abo-Anbieter, die die Fahrzeuge nur für eine private Nutzung anbieten. Beim Leasing muss normalerweise eine Sonderzahlung zum Anfang oder zum Ende der Laufzeit geleistet werden. Diese fällt beim Abo weg. Eventuell muss der Abonnent jedoch eine Anmeldegebühr bezahlen, die mehrere hundert Euro kosten kann.
Mehr Aufwand beim Leasing
De facto laufen Leasing und Langzeitmiete auf dasselbe hinaus. In beiden Fällen ist der Kunde nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Die Unterschiede bei der Verantwortlichkeit für das Fahrzeug sind dennoch gravierend.
Beim Leasing muss der Kunde die Kosten für Reparaturen in eigener Verantwortung übernehmen; doch auch hier werden die Grenzen der Vertragsvarianten zunehmend verwässert. Es ist alles eine Frage individueller Angebots- und Vertragsgestaltung. In diesem Punkt hat es der Kunde bei einer Automiete jedoch grundlegend einfacher. Er bringt das defekte Fahrzeug zum Vermieter (oder zu einer benannten Werkstatt), der sich dann um die Reparatur kümmern und diese auch bezahlen muss. Was letztlich für den Kunden die günstigere Variante ist, hängt von seiner individuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung ab.
Auch wenn im Ergebnis für den Kunden sowohl beim Leasing als auch bei Miete weitgehend dasselbe herauskommt. Er bekommt ein Fahrzeug, das er nutzen darf, das ihm nicht gehört und für das er einen entsprechenden Zins in regelmäßigen Zeitabständen zahlt. Dennoch sind Miete und Leasing unter rechtlichen Aspekten betrachtet deutlich voneinander abzugrenzen. Die Miete beinhaltet ein Zwei-Parteien-Vertragsverhältnis. Der Mieter zahlt einen monatlich anfallenden Mietzins. Der Vermieter stellt sicher, dass das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand verbleibt. Wartungs- und Instandsetzungspflichten liegen - verkürzt formuliert wie bei einem Wohnungsmietvertrag - auf Vermieterseite, was allerdings nicht unbedingt besagt, wer sich im Detail um die Instandsetzungsarbeiten zu kümmern hat.
Größter Unterschied
Beim Leasing liegt ein "atypischer Mietvertrag" vor. Es handelt sich im Gegensatz zur Pkw-Langzeitmiete um ein Drei-Personen-Verhältnis. Dieses setzt sich im Einzelnen zusammen aus einem Lieferanten, einem Leasinggeber sowie dem Leasingnehmer. Dabei wird der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und -nehmer geschlossen. Der Leasinggeber wiederum kauft die Sache beim Lieferanten und tritt dem Leasingnehmer seine gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte ab.
Ebenso trifft er Regeln für den etwaigen Fall einer Unfallschadenregulierung. Anders als bei einer Langzeitmiete für ein Auto sind damit die Instandhaltungspflichten beim Leasingvertrag auf den Leasingnehmer abgewälzt. Dies stellt den größten Unterschied zwischen Leasing und Miete dar.
Bei beiden Vertragsverhältnissen wird dem Verbraucher als Hauptzweck die Gebrauchsüberlassung am Fahrzeug ermöglicht. Gegen wen dieser etwaige Instandhaltungsansprüche geltend macht, ist beim Leasing und bei der Langzeit-Vermietung unterschiedlich geregelt. Ob kurzfristig oder dauerhaft, die Miete findet im Gegensatz zum Leasing ihre gesetzliche Regelung im BGB §§ 535 ff. In § 535 BGB sind die wesentlichen Vertragspflichten der Miete normiert.
Nachteile im Leasing vereint?
Es erscheint nach dieser Betrachtung so, als sei Leasing in vielen Fällen die teuerste Variante, ein Auto zu fahren - und zwar, weil es die Nachteile der Miete mit den Nachteilen des Eigentums vermischt. Der Leasingnehmer schuldet einen monatlichen Betrag und muss zusätzlich wie ein Eigentümer für den Unterhalt aufkommen und den Wagen selbst versichern. Zudem ist er dazu verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Bei der Rückgabe des Wagens nach Ablauf der Leasingzeit kommen nicht selten noch Zusatzkosten für Mehrkilometer oder Reparaturen hinzu. Der Leasingnehmer hat zudem nur ein Vorkaufsrecht, wenn dies überhaupt vereinbart wurde.
Bleibt noch die Frage Abo vs. Kauf? Beim Kauf muss ein hoher Betrag für den Kaufpreis investiert werden. Weitere Kosten für Zulassung, Kfz-Steuern und mögliche Überführungsgebühren kommen hinzu, bei Finanzierung unter Umständen noch eine Ausfallversicherung. Der Käufer muss das Fahrzeug selbst versichern und Haftpflicht sowie Teil- oder Vollkasko zahlen. Dafür besitzt er dann ein eigenes Auto, muss aber auch für TÜV, Inspektionen, Wartungen und Reparaturen selbst aufkommen. Er trägt zudem das Kostenrisiko des Wertverfalls. Dies alles kann beim Abo umgangen werden.
Vorteile Firmenwagennutzer?
Der Firmenwagen im Abo bietet auf den ersten Blick Vorteile. Dank der in der Regel kürzeren Mindestlaufzeit bleibt der Fuhrpark - wie es scheint - flexibler. Die Fahrzeuge sind kurzfristiger verfügbar und können meist monatlich gekündigt werden. Dies alles relativiert sich jedoch deutlich beim Vergleich spezieller Leasingangebote mit "Rundum-Angeboten".
Wer die Marktumfrage in Autoflotte 4/2021 studiert, wird sehr schnell bemerken, wie unterschiedlich die Angebote sind. Weshalb der sicherlich nicht überraschende Rat lautet: Abo-, Leasing- und Miet-Angebote des Marktes ausführlich und gründlich vergleichen. Was für den einen Fuhrpark das Richtige ist, ist beim nächsten unpraktikabel.
Kein Anbieter, gleich ob Leasing, Miete oder Abo, hat etwas zu verschenken. Die Qual der Wahl bleibt. Der nicht selten mit der Wahl der Vertragsform verbundene Wunsch des Fuhrparkleiters seine ihm obliegende Halterhaftung zu umgehen, lässt sich meist nicht verwirklichen. Es gibt zwar eine Reihe wirksamer Instrumente zur Führerscheinkontrolle, zur Fahrerunterweisung etc., diese Punkte sind jedoch von der Frage ob Leasing, Miete oder Abo weitgehend unabhängig zu betrachten.
- Ausgabe 05/2021 Seite 86 (348.4 KB, PDF)