_ Dem Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG (vorliegend Leasingbank) kann die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Wagens nicht entgegengehalten werden, wenn ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Leasingnehmer), nicht feststeht.
BGH, Entscheidung vom 7.3.2017, Az. VI ZR 125/16, R+s 2017, 326