Liquiditätsbeschaffung
Gastbeitrag von Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des VMF
und Geschäftsführer der Deutschen Leasing Fleet GmbH.
Liquide zu sein, ist eine betriebswirtschaftliche Voraussetzung, um das Heft in der Hand zu behalten. Das Management des Fuhrparks kann einen Beitrag dazu leisten. Wenn Banken Kredite teurer machen oder es sogar zu einer Kreditklemme kommt, wird ein alt bekanntes Instrument wieder interessant: verkaufen und zurückleasen, Sale-and-Lease-Back (SLB). SLB hilft gebundenes Kapital freizusetzen und die Vorteile von Leasing in vollem Umfang zu nutzen.
Für die meisten Firmen ist die Mobilität besonders wichtig, sodass der Firmenfuhrpark einen großen Kostenblock darstellt, der sich für ein Sale-and-Lease-Back-Verfahren eignet. Alles was gebraucht wird, sind werthaltige Fahrzeuge sowie ein professioneller Fuhrparkdienstleister, der sich markenübergreifend auskennt, eine faire Bewertung des Fuhrparks vornehmen kann und den Fahrzeugbestand dann zum aktuellen Verkehrswert übernimmt. Anschließend least die Firma die Fahrzeuge wieder zurück. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass die Leasing-Objekte zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder zurückgekauft werden. Also: Ein simples und dennoch sehr effizientes Mittel, um besonders schnell und unkompliziert gebundenes Kapital im Anlagevermögen in liquide Mittel zu verwandeln, ohne die Nutzung der Flotte einschränken zu müssen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Fuhrpark steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung, denn der Leasingnehmer hat seine Rolle nur vom Eigentümer zum Besitzer gewechselt. Das Kapital kann nun für wichtige Investitionen genutzt werden, ohne die Fremdkapitalquote zu erhöhen. Dazu kommen steuerliche Vorteile und in der Regel eine Verbesserung des Unternehmensratings. Da die finanziellen Mittel nicht durch Fremdkapital beschafft werden müssen, steigt auch die Unabhängigkeit von Banken und die Kreditlinien werden geschont.
Die Leasingraten sind darüber hinaus Betriebsausgaben und in voller Höhe aufwandswirksam und mindern die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage. Allerdings ist seit der Unternehmenssteuerreform aus dem Januar 2008 die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ausgeweitet worden. Dies betrifft unter anderem auch die Leasingraten. Wichtig für den Leasingnehmer: An den Konditionen bestehender Leasingverträge ändert sich nichts. Die Leasingraten können nach wie vor in der Handelsbilanz sowie für einkommens- und körperschaftssteuerliche Zwecke voll über die GuV abgesetzt werden. Die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils der Leasingraten zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer führt jedoch zu einer steuerlichen Zusatzbelastung von konkret weniger als einem Prozent der Leasingrate, allerdings nur, wenn der Freibetrag von 100.000 Euro im Jahr überschritten wird.
Konkret: Seit 2008 werden 25 Prozent aller Zinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Leasingraten und Factoring-Gebühren zum Vorsteuergewinn hinzugerechnet. Der Finanzierungsanteil wurde pauschal auf 20 Prozent bei Mobilien und 75 Prozent bei Immobilien festgelegt. Bei einem geleasten Auto ohne Service bedeutet das bei einer Monatsrate von 700 Euro, dass 35 Euro (25 Prozent von 20 Prozent der Leasingrate) der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Auf die Bemessungsgrundlage wird dann die Gewerbesteuer hebesatzabhängig errechnet. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent und der reduzierten Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent bedeutet dies beim o. g. Beispiel, dass künftig monatlich 4,90 Euro Gewerbesteuer anfallen. Dies entspricht 0,7 Prozent der Leasingrate. Für Service-Komponenten müssen keine Finanzierungsanteile berechnet werden, da diese naturgemäß auch keinen Finanzierungsanteil enthalten. Steuertechnisch ist es daher empfehlenswert, den Serviceanteil des Leasing-vertrages gesondert auszuweisen.
Natürlich muss der Fuhrparkbetreiber bei der Umgestaltung der Vermögensverhältnisse trotz der steuerlichen Vorteile auf mehrere Punkte achten:
auf einen qualitätsbewussten, leistungs- und finanzstarken Partner für Leasing- und Fuhrparkmanagement
auf eine professionelle wirtschaftliche Beratung zu allen Belangen des Fuhrparks
auf marktgerechte Leasingkonditionen
auf Flexibilität während der Vertragslaufzeit
auf ein faires Rücknahmeverfahren inklusive Schadenberechnung
auf realistische, nicht subventionierte Restwerte
auf eine eigene ausreichende Bonität, um einen entsprechenden Finanzierungsrahmen beim Leasinggeber zu erhalten und die Verpflichtungen auch bedienen zu können
Wenn diese Punkte nicht erfüllt werden, können – wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt – Probleme in der Kosten-Nutzen-Relation entstehen.
Das Fazit: Mit Sale-and-Lease-Back kann der Unternehmer weit mehr als nur seine Liquidität sichern und erhöhen, wenn er sich nicht nur einen reinen Leasingpartner, sondern einen Dienstleister auswählt, der das Fuhrparkmanagement übernehmen kann. Denn Profis werden weitere Rationalisierungspotenziale finden und die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks deutlich erhöhen. Denn diese Leistungen gehen über die Finanzierungsfunktion von Leasing weit hinaus. Wer bei der Analyse der Wirtschaftlichkeit alleine die Finanz- oder Servicerate vergleicht, greift zu kurz.