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Onlinebasierte Kfz-Zulassung: Lösung für gewerbliche Halter erforderlich

12.09.2018 14:12 Uhr
Onlinebasierte Kfz-Zulassung: Lösung für gewerbliche Halter erforderlich
Nach bisherigen Plänen sollen nur Privatpersonen in den Genuss einer onlinebasierten Kfz-Zulassung kommen.
© Foto: svort/stock.adobe.com

Die Zulassung von Fahrzeugen soll bald über das Internet möglich sein. Jedoch nicht für Fuhrparkbetreiber. Ihr Branchenverband fordert daher eine Änderung des aktuellen Verordnungs-Entwurfes.

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Die Bundesregierung möchte das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern effizienter und weniger zeitaufwendig gestalten. Nun soll die dritte Stufe des Projekts i-Kfz angegangen werden. Damit wird eine internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges möglich. Um neue digitalisierte Prozesse umzusetzen, muss die Zulassungsverordnung und eine Reihe anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angepasst werden.

"Dass es bei der Online-An- und Abmeldung von Fahrzeugen vorangeht, ist sehr zu begrüßen. Allerdings kommen gewerbliche Fuhrparkbetreiber nach dem aktuellen Verordnungs-Entwurf nach wie vor nicht in den Genuss", bedauert Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Da von den 3,44 Millionen Neuzulassungen im Jahr 2017 rund 65 Prozent gewerbliche Fahrzeuge sind, reden wir von einem weiteren Einsparungspotenzial von 42 Millionen Euro – Besitzumschreibungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. "Wir vom Fuhrparkverband wünschen uns hier dringend eine Änderung, denn sowohl die Wirtschaft wie auch der Staat verlieren hier unnötig viel Geld und Zeit", so Schäfer.

Hintergrund ist ein Paragraph für "Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen". Hier wird festgelegt, dass die Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung auch in i-Kfz-Stufe 3 weiterhin ausschließlich natürliche Personen nutzen können. Ein Grund ist, dass Vertretungsregelungen online bislang nicht abgebildet werden können und Vorgänge für juristische Personen daher nicht einbezogen werden. Es können also nur gewerbliche Halter an den Einsparungen partizipieren und auch den bürokratischen Aufwand reduzieren helfen, sofern sie natürliche Personen sind (Einzelkaufleute, Selbständige etc.). Hier wird bereits bei zunehmender Nutzung eine Entlastung dieser gewerblichen Gruppe von jährlich rund fünf Millionen Euro prognostiziert. Davon würden rund 1,5 Millionen Euro Entlastung auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten entfallen. "Pro Fall werden 19 Euro Einsparungen errechnet, dass würde für ein Unternehmen, dass 100 Fahrzeuge im Jahr erstmals zulässt oder umschreiben muss bereits 1.900 Euro Ersparnis bedeuten", rechnet Schäfer vor. Nicht gerechnet sei gegebenenfalls. weiterer entfallender interner Zeitaufwand für Mitarbeiter, der noch einmal ein Vielfaches davon ausmachen könne.

Gerade in Großstädten sind laut Bundesverband Fuhrparkmanagement Zulassungsstellen regelmäßig überfordert, Zulassungen zeitnah und reibungslos abzuwickeln. Ein elektronisches, internetbasiertes Verfahren wäre demnach eine wirkliche Erleichterung und würde auf lange Sicht die Kosten für Unternehmen senken. Da die Statistik des Kraftfahrtbundesamtes für 2017 zeige, dass 35,6 Prozent der 3,44 Millionen Neuzulassungen privat seien und 64,4 Prozent gewerblich, entgehe der deutschen Wirtschaft damit ein Einsparungspotenzial von 2,2 Millionen mal 19 Euro - also über 40 Millionen Euro. (AF)

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