Das Parken am Fahrbandrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht verstößt grundsätzlich gegen § 12 Abs. 4 S. 1 StVO. Wird der Parkstreifen - etwa durch die Anpflanzung von Straßenbäumen - unterbrochen, darf im Bereich der Unterbrechung am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern hierdurch nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden und die Unterbrechung des Parkstreifens länger als das abgestellte Fahrzeug ist.
(KG, Entscheidung vom 24.10. 2019, Az. 3 Ws (B) 345/19), DAR 2020, 396)