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Preise, Klassen, Nutzungsausfall: DAT-Mietwagenspiegel jetzt auch mit E-Autos

06.12.2021 10:19 Uhr
Preise, Klassen, Nutzungsausfall: DAT-Mietwagenspiegel jetzt auch mit E-Autos
© Foto: Brian Jackson/stock.adobe.com

Bei den Autovermietern finden sich immer mehr Elektrofahrzeuge in den Flotten. Diese Parameter sind bei E-Fahrzeugen jetzt entscheidend für die Eingruppierung in eine Klasse.

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Der Mietwagenspiegel der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) berücksichtigt ab sofort auch reine Elektroautos mit Details wie Zuordnung in eine Klasse, Nutzungsausfallentschädigung und regionale Mietwagenpreise.

Seit vielen Jahren ist die Eingruppierung von Fahrzeugen in eine Mietwagenklasse anhand des Listenneupreises und der Motorleistung geübte Praxis. Bei der DAT werden Pkw, SUV und leichte Transporter in elf Klassen eingeteilt. Doch im Zuge der steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen tauchen auch in den Vermietflotten immer mehr Elektroautos auf.

Bei diesen passt die klassische Eingruppierung in eine Mietwagenklasse nicht, da die Motorleistungen das Niveau von Verbrennern zum Teil deutlich übersteigen. Die DAT hat daher nach einer anderen, marktgerechten Einordung der Fahrzeuge gesucht und sich für die Akkuleistung entschieden. "Die Kombination der Akkuleistung mit dem Listenneupreis ergibt wieder eine praktikable Einstufung eines Fahrzeugmodells in eine der elf Mietwagenklassen", erklärt Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung, in dessen Abteilung der Mietwagenspiegel der DAT entwickelt wird. "Zum Beispiel wird ein Volkswagen ID.4 mit einer Akkukapazität von 52 kw/h und einem Neupreis von 37.415 Euro in der Mietwagenklasse 7 eingestuft."

Neue Elektroautomodelle pflegen die Marktbeobachter ständig in den Datenbestand ein, so dass den Anwendern des Mietwagenspiegels - Kfz-Werkstätten, Sachverständige oder Rechtsanwälte - stets aktuelle Daten zur Verfügung stehen. Wie üblich umfassen die Informationen den individuell für jedes Fahrzeug berechneten Nutzungsausfall. Dieser spielt immer dann eine wichtige Rolle, wenn im Rahmen eines versicherungspflichtigen Unfallschadens die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Diese Kosten werden auf Basis des Mietwagenspiegels errechnet.

Systematisch fragt die DAT regelmäßig bundesweit bei regionalen und überregionalen Autovermietern die jeweils gültigen Mietwagenpreise ab. Noch sind darunter nur wenige Elektroautos, doch das Angebot wächst und wird im Mietwagenspiegel mit abgebildet. Durch die Angabe eines beliebigen Ortes und eines frei wählbaren Suchradius lassen sich die Kosten für einen Mietwagen in einem gewünschten Gebiet selektieren.

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