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Relative Fahruntüchtigkeit: Erheblicher Regress des Versicherers

31.12.2015 06:00 Uhr
Relative Fahruntüchtigkeit: Erheblicher Regress des Versicherers

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_ Verursacht ein alkoholisierter Fahrer (vorliegend mit 0,67 Promille) einen Verkehrsunfall, ist im Innenverhältnis eine Leistungskürzung in Höhe von 75 Prozent angemessen.

AG Darmstadt, Entscheidung vom 11.06.2015, Az. 317 C 137/14, zfs 2015, 697

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