_ Auch bei der fiktiven Abrechnung besteht ein Anspruch auf Ersatz von Verbringungskosten. Sachverständigenkosten sind auch bei Unbrauchbarkeit eines Schadengutachtens dem Geschädigten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hätte die Unbrauchbarkeit zu vertreten.
AG Schwerte, Entscheidung vom 24.5.2017,
Az. 7 C 117716, DV 2018, 16