Wer mit hoher Geschwindigkeit am Steuer eines Wagens sitzt, muss achtsam bleiben. Die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sogenannten Infotainmentsystems bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h kann den Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Unfalls mit der Folge einer wenigstens teilweisen Versagung des Vollkaskoversicherungsschutzes begründen. Verfügt das Fahrzeug über ein Spurhaltesystem, mindert dies den Schuldvorwurf nicht.
OLG Nürnberg, Entscheidung v. 2.5.2019, Az. 13 U 1296/17, zfs 2020, 82