Der ADAC hat aktuell darauf hingewiesen, dass Schäden an Fahrzeugen, die durch Schlaglöcher verursacht werden, oft der Fahrer selbst trägt. Da die Beweislast in solchen Fällen beim Geschädigten selbst liege, solle dieser Schaden und Unfallursache genau dokumentieren. Nach Ansicht vieler Gerichte müssen Autofahrer ihren Fahrstil dem Straßenzustand anpassen und gegebenenfalls selbst für Unfallschäden haften. Behörden würden nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie Maßnahmen zur Ausbesserung unterlassen oder auf beschädigte Straßen nicht explizit hinweisen. Unbedingt sollte der Geschädigte deshalb laut Automobilclub die Unfallstelle fotografieren beziehungsweise Zeugen befragen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei einem Vollkaskoschutz zahlt übrigens die Versicherung – abzüglich Selbstbeteiligung. (sn)
Schlaglöcher: Schäden dokumentieren
