Der Autovermieter Sixt will sich mit der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung an Oskar Lafontaine nicht abfinden. Dies meldete das "Handelsblatt" in seiner Montagsausgabe. Das Unternehmen werde alle juristischen Möglichkeiten bis zur letzten Instanz ausschöpfen, teilte der Autovermieter mit. Am Dienstag vergangener Woche hatte das OLG Hamburg Lafontaine eine Entschädigung von 100.000 Euro zugesprochen. Nach Aussagen von Sixt wurde zuvor immer wieder versucht, eine gütliche Einigung mit dem Politiker zu erreichen. Etwa habe das Unternehmen vorgeschlagen, an eine karitative Einrichtung zu spenden. Jedoch habe Lafontaine beispielsweise die Zahlung von 70.000 Euro an eine ostdeutsche Arbeitsloseninitiative abgelehnt. Gegen Ende des Verfahrens habe er schließlich einer Spende an einen Verein gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen zugestimmt. Dies habe Sixt allerdings abgelehnt, da es sich bei der Vereinsvorsitzenden um die Ehefrau des Politikers handele. Sixt werde durch alle Instanzen gehen um zu klären, ob einem früheren Bundesminister das gleiche Vermarktungsrecht zustehe wie Personen aus dem Showbusiness, so Chef und Firmengründer Erich Sixt. Hintergrund des Prozesses ist eine Werbeanzeige aus dem Jahre 1999, in der Sixt ein Bild des ehemaligen SPD-Vorsitzenden inmitten des gesamten damaligen Bundeskabinetts benutzt hatte. Nach Angaben des Autovermieters machte Lafontaine jedoch erst zwei Jahre später wegen unerlaubter Nutzung des Bildes und Ehrverletzung Ansprüche von 250.000 Euro geltend. (san)
Streit zwischen Sixt und Lafontaine geht weiter

Autovermieter will Verurteilung zu Entschädigungszahlung nicht hinnehmen