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Dienstwagen trotz Freistellung: Bis zum Ende weiterfahren

29.07.2025 07:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
Dienstwagen
Auch wer freigestellt ist, kann Dienstwagen fahren.
© Foto: Peter Atkins - stock.adobe.com

Kündigt man seinen Job, verliert man den Dienstwagen. Aber nicht sofort.

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Wer seinen Job kündigt, wird vom Arbeitgeber häufig freigestellt. Ein Arbeitnehmer sollte zusätzlich seinen Dienstwagen abgeben und klagte dagegen. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen bekam er Recht. Der Arbeitgeber muss nun während der sechsmonatigen Kündigungsfrist monatlich 510 Euro Entschädigung zahlen.  

Das Gericht schaute sich die Freistellung genau an und hielt sie für unwirksam, womit auch die Pflicht zur Rückgabe des Dienstwagens entfällt. Freistellungen werden bei einem zu Ende gehenden Arbeitsverhältnis häufig im gegenseitigen Interesse vereinbart und landen eher selten vor Gericht – eigentlich gibt es dafür aber hohe Hürden, da sie der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers entgegenstehen. 

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