Laut TU Darmstadt ist eine Doktorarbeit aus ihrem Institut für Verkehr für eine Gesetzesneuerung mitverantwortlich, die Städten und Gemeinden eine elektronische Abrechnung der Parkgebühren ermöglicht. Bisher waren in Deutschland nur Parkscheinautomat, Parkuhr und Parkscheibe für die Bewirtschaftung der Parkplätze zugelassen. Nun könnten durch eine Ausnahmegenehmigung in der Straßenverkehrsordnung auch Systeme wie z.B. das "Handy-Parken" genutzt werden. In einem Forschungsvorhaben hatte die Doktorandin Petra Schäfer im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Vor- und Nachteile dieser neuen Park-Konzepte, ihre technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten untersucht. In Skandinavien und den Niederlanden werden schon seit Jahren solche alternativen Systeme genutzt. Zum einen kann der Parkplatz über das Handy bezahlt werden. Dafür wird eine Gebühren-Zentrale angerufen; die Abrechung erfolgt dann per Lastschrift am Ende des Monats. Eine andere Variante sind Geräte, die im Fahrzeug hinterlegt werden. Ein kleiner Kasten in der Größe einer Fernbedienung mit einem Display wird eingeschaltet und, statt eines Parkscheins, hinter der Windschutzscheibe deponiert. Fährt der Fahrer sein Fahrzeug weg, schaltet er das Gerät aus. Die angefallenen Parkgebühren werden von einem gespeicherten Guthaben im Gerät abgebucht. Bei beiden Systemarten wird kein Bargeld benötigt und die Parkdauer wird minutengenau abgerechnet. Politessen können die Parkvorgänge überprüfen - etwa durch eine Online-Verbindung zur Zentrale. Eine im Rahmen der Doktorarbeit durchgeführte Befragung der Städte und Gemeinden sowie von Nutzern in den Niederlanden und Schweden ergab eine hohe Zufriedenheit mit den Systemen. Zielgruppe Nummer eins für die Anbieter der Systeme seien Firmen, die damit Parkvorgänge während Dienstfahrten abrechnen könnten. Bei einer Akzeptanzuntersuchung in Deutschland fand die Mehrzahl der Kommunen die alternativen Systeme interessant. Saarbrücken und Neukirchen im Saarland sowie Berlin haben laut Mitteilung der Universität bereits Handy-Parken eingeführt. (ng)
Studie: Elektronische Bezahlung von Parkgebühren vor dem Durchbruch

Gesetzgeber schafft Voraussetzung für alternative Systeme / Firmenkunden als Zielgruppe Nummer eins