_ Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch dann noch von einem Betroffenen zu beachten, wenn er nach deren Beginn eine Fahrtpause einlegt und danach in gleicher Richtung weiterfährt. Dies entspricht bundesweit einheitlicher Rechtsprechung.
AG Dortmund, Entscheidung vom 4.7.2017, Az. 729 OWi-265 Js 968/17-173/17, NZV 2018, 245
- Ausgabe 07/2018 Seite 44 (178.2 KB, PDF)