Autofahrer, die während der Fahrt des besseren Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer des Mobiltelefons drücken, verstoßen nicht gegen das Handyverbot am Steuer. Das gilt dem Oberlandesgericht Stuttgart zufolge allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dabei in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal beispielsweise via Bluetooth übertragen wird. Dies berichtet nun die Deutsche Anwaltshotline. Ordnungswidrig handelt ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er das Handy bedient oder den Hörer des Autotelefons hält. "Die Benutzung eines Earsets ist allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt", so Rechtsanwalt Stefan Specks von der Anwaltshotline. Daran ändert laut den Stuttgarter Richtern auch das Andrücken des Kopfhörers zum besseren Verständnis während der Fahrt nichts. (sb) Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 1 Ss 187/08
Urteil: Kopfhörer anlegen erlaubt
