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Volt Ihr das?

14.12.2020 10:00 Uhr
Volt Ihr das?

Die Förderung der Elektromobilität hat ihren größten Hemmschuh verloren. Mitte November fiel das Kumulierungsverbot. Ein Segen für Fuhrparkbetreiber, doch ein fahler Nachgeschmack bleibt.

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Im Sommer 2020 sah die Lage für Elektroautofans düster aus. Der Spareffekt, den die Doppelförderung bislang bot, wurde von der Regierung zunichtegemacht. Denn wo einst der 6.000-Euro-Umweltbonus zuzüglich 3.000 Euro Herstellerzuschuss winkte und so den Stromer zum Goldesel machte, drohte auf Geheiß des Finanzministeriums nun ein Fördermittelschock der besonderen Sorte. Die Politik hatte die Notbremse gezogen und ein Kumulationsverbot der verschiedenen Förderungen ausgesprochen, wonach regionale Fördermittelgeber nicht mehr mit der Bafa-Prämie zu kombinieren sind. Schuld daran war nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums das Verbot der Überförderung.

Die Kunden waren erbost und es regte sich Protest gegen die "Rolle rückwärts" des Ministeriums. Schließlich sah man sich getäuscht, denn ursprünglich waren die Fahrzeuge ja mit der Möglichkeit der Doppelförderung bestellt worden. Der Fall lag schließlich beim Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der per Ministerentscheid die Doppelförderung mit Wirkung zum 16. November 2020 wieder einsetzte. Die Fördermittel des Bundes sind nun wieder auch für die Kunden erreichbar, deren Autos durch eines der Landesprogramme gefördert wurden.

Dennoch gibt es Einschränkungen, die im Detail für Probleme sorgen können. Unter 24 Monaten Leasingdauer erfolgt eine Staffelung der Umweltprämie (siehe Grafik). Ab 24 Monaten und mehr erfolgt keine Einschränkung der Höhe des Umweltbonus. Ein guter Ansatz, doch im Detail enthält die aktualisierte Förderrichtlinie noch immer Sprengstoff.

So wird kombiniert

Zwar hat es in der Praxis mehrheitlich zwischen den Beteiligten eine Verwaltungsvereinbarung gegeben, mit der die doppelte Bezuschussung in Ordnung geht. Doch ob das im Einzelfall zutrifft, klärt erst eine Nachfrage beim regionalen Förderträger. Nach Autoflotte-Recherchen kann der Bafa-Umweltbonus fortan mit den folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Sofortprogramm "Saubere Luft" und dem Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Fehlt diese Vereinbarung mit dem BMWi, wie es derzeit bei Projekten wie dem BW-e-Gutschein in Baden-Württemberg der Fall ist, entfällt die zusätzliche Förderung.

Das trifft auch dann zu, wenn die Fördermittel der regionalen Anbieter bereits ausgezahlt wurden. Etwa an das Leasingunternehmen, was die Fahrzeuge unter Einbeziehung der Fördergelder verleast. Allerdings rufen die meisten Leasinggeber die Fördermittel erst dann ab, wenn die Fahrzeuge zugelassen werden. Das ist bei Kunden, die noch auf die Auslieferung warten, naturgemäß nicht der Fall. Problematisch ist dies bei denen, die in der Zwischenzeit die Fahrzeuge zugelassen, einen Bafa-Antrag gestellt haben und bereits von günstigen Leasingverträgen profitieren. Hat in diesen Fällen die Leasinggesellschaft die Fördermittel der Region schon abgerufen, sieht es schlecht aus mit der nachträglichen Inanspruchnahme der höheren Umweltprämie.

Allein im Förderdschungel

Die Situation offenbart generelle Probleme der Politik mit dem Thema. Wer sich in den vergangenen Monaten Hilfe suchend an die Hotline der Bafa gewendet hat, wartet bis heute auf eine Antwort. Im Handel trifft man auf eine Schar von Verkäufern, denen das Ineinandergreifen der Förderprogramme fremd ist, und auch bei vielen Leasingunternehmen herrscht beim Thema Kumulationsverbot Schweigen.

Doch die Situation bietet auch die Möglichkeiten sich als serviceorientierter Anbieter zu profilieren. "Ein intensiver Austausch mit unseren Kunden bildet für uns eine wichtige Grundlage in unserem Geschäft", so Frank Hägele, Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Leasing im Geschäftsfeld Mobility. Die Deutsche Leasing reagierte im Sommer schnell, um umfassend zu unterstützen und eine Lösung im Kundensinne zu finden.

Wer hingegen mit der Thematik alleine gelassen wird, scheitert irgendwann, denn die Möglichkeiten, Fehler bei der Beantragung zu begehen, sind zahlreich. Das Beispiel zeigt, wie wichtig ein guter und sachkundiger Service ist, will man auch im Stromzeitalter überleben.

Vollständige Unterlagen sind Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung

Kauf- Die Rechnung- Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)- Im Falle des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs:- Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung- Eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum ErwerbszeitpunktLeasing- Leasingvertrag- Verbindliche Bestellung- Kalkulation der Leasingrate- Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)- Im Falle des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs:- Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der DAT oder einer Neufahrzeugrechnung- Eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt

Wichtige Tipps für Antragsteller

Ausschließlich der erstgestellte Antrag ist maßgeblich und wird bearbeitet. Antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden). Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird der Zuwendungsbescheid erteilt. Im Anschluss wird der Bundesanteil am Umweltbonus, ohne eine weitere Mitteilung, auf das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

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