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Winterreifen-Pflicht: Auch für Mietautos

01.12.2010 09:56 Uhr
Continental_Winterreifen
Auch beim Mieten von Fahrzeugen muss der Fahrer darauf achten, dass Winterreifen aufgezogen sind. Ansonsten werden Bußgelder fällig.
© Foto: Continental

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Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Sind diese nicht vorhanden, muss der Mieter des Autos zahlen. Darauf hat der ADAC in einer Mitteilung hingewiesen. Wer ohne wintertaugliche Bereifung einen Unfall verursache, trage die Verantwortung und hafte für den Schaden. Trotz Vollkaskoschutz könne es dann teuer werden, warnt der Automobilclub. Der ADAC rät, schon bei der Reservierung des Mietwagens Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass die Fahrzeuge automatisch im Winter entsprechende Reifen aufgezogen haben, obwohl die Fahrzeuge der großen Autovermieter laut dem Automobilclub in Deutschland zu 80 Prozent winterfest ausgerüstet sind. Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter Winterreifen ohne Winterpneus übergeben werden, muss der Kunde das Fahrzeug laut ADAC nicht mieten. Wer allerdings entsprechend der seit Montag eingeführten Winterreifen-Pflicht (wir berichteten) mit seinem Mietauto bei Glatteis oder Schneematsch ohne die erforderlichen Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Wird dabei der Verkehr behindert, sind 80 Euro fällig. (sn)

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