Was bedeutet eichrechtskonforme Ladesäule?
Nicole Heinrich: Die Abrechnung von Ladevorgängen unterliegt strengen Anforderungen. Jeder Nutzer muss nachvollziehen können, wie viel Strom er an einer Ladesäule bezogen hat. Die Messergebnisse müssen dauerhaft nachweisbar und speicherbar sein. Dafür muss in der Ladesäule ein eichrechtskonformer, also ein zertifizierter Zähler vorhanden sein, an dem Nutzer die Messwerte einfach überprüfen können - per Sichtanzeige am Ladepunkt, Papierbeleg oder beispielsweise mit einem Smartphone.
Abrechnungen an Ladesäulen sind demnach nur noch nach Strommenge (kWh) erlaubt und Session Fees (Preis pro Sitzung) sowie Zeittarife oder Startgebühren passé?
N. Heinrich: Nach welchem Tarif abgerechnet wird, hängt vom Anbieter und dem zugrundeliegenden Vertrag ab. Entsprechend der Forderung zur Eichrechtskonformität erfolgt die Abrechnung in Deutschland an öffentlichen Ladepunkten immer auf kWh-Basis. Zusätzlich kann zum kWh-basierten Tarif noch eine Start-, Grund- oder Nutzungs- sowie eine Zeitgebühr berechnet werden. Außerdem können Blockier- bzw. Strafgebühren erhoben werden, wenn das Fahrzeug nach einer bestimmten Lade- oder Standzeit nicht weggefahren wird. Sogenannte Session Fees sowie reine Zeittarife sind beim öffentlichen Laden in der Tat passé. Im öffentlichen und privaten Bereich ist es steuerlich weiterhin erlaubt, Ladestrom zu verschenken. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist stromsteuerbefreit und bis 2030 kein geldwerter Vorteil.
Was bedeuten nicht eichrechtskonforme Ladesäulen für Unternehmen, die diese auf dem Gelände für Mitarbeiter mit und ohne Dienstwagenberechtigung nutzbar machen?
N. Heinrich: Wenn ein Unternehmen nicht eichrechtskonforme Ladesäulen nutzt, darf es diese bis 2030 weiterbetreiben. Der Ladestrom für Mitarbeiter und Dienstwagenberechtigte muss verschenkt oder per Flatrate abgerechnet werden. Besucher dürfen an diesen Ladesäulen kostenlos laden.
Das kostenpflichtige Laden privater Mitarbeiterfahrzeuge erfordert einen eichrechtskonformen Ladepunkt. Ladesäulen sollten in Bezug auf die eichrechtskonforme Abrechnung generell nachrüstbar sein. Bei der Charge-Big-Ladeinfrastruktur ist das der Fall. Wenn ein Unternehmen den Ladestrom zunächst verschenken will, ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die eichrechtskonforme Lösung einzubauen und ab diesem Zeitpunkt abzurechnen.
Was bedeutet der Charge-Big-Slogan "Laden so schnell wie nötig, nicht so schnell wie möglich"?
N. Heinrich: Die Ladelösung Charge Big ist ein zukunftssicheres Angebot für Parkflächen, auf denen 18 bis 100 oder mehr Parkplätze elektrifiziert werden sollen. Um den Netzanschluss optimal auszunutzen und viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden zu können, setzt Charge Big auf ein phasenindividuelles und dynamisches Lastmanagement sowie intelligente Ladeleistungen bis 7,2 kW. Charge Big ist die ideale Lösung an Orten mit langen Fahrzeugstandzeiten, zum Beispiel beim Arbeitgeber, Messen oder Flughäfen und in der Wohnwirtschaft. Dabei wird immer so schnell wie nötig geladen. Das heißt einerseits netzdienlich, basierend auf der Ladeleistung die der Netzanschluss bietet, andererseits schonend für die Batterie. Für Schnellladebedarfe lassen sich höhere Ladeleistungen bis 22 kW sowie DC-Ladehardware integrieren. Die Lösung ist e-roamingfähig, ermöglicht also an Ladestationen von verschiedenen Betreibern aufzuladen, ohne mit jedem Anbieter einen Vertrag abschließen zu müssen, und kann über die Charge-Big-App abgerechnet werden.
Charge Big kann also auch den gesamten Abrechnungsprozess übernehmen?
N. Heinrich: Charge Big kann die Rolle des Ladeinfrastrukturbetreibers sowie auch die Rolle des Mobilitätslösungsanbieters übernehmen. Letzterer kümmert sich um die Bereitstellung einer Ladekarte oder Lade-App zur Authentifizierung, Freischaltung sowie Abrechnung von Ladevorgängen. Im Charge-Big-System wird zur Freischaltung die eigene iOS-, Androidoder Web-App genutzt. Über einen QR-Code oder per NFC identifiziert sich der Nutzer am Ladepunkt. Der Ladevorgang wird nach Eingabe der E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten zum gültigen Preis des Standorts gestartet. Nach dem Ladevorgang erhält man einen Beleg mit Angaben zu Strommenge und Kosten. Charge Big übernimmt die Abrechnung als Dienstleistung. Der Kunde kann das Zahlungsmittel wählen und entscheiden, ob Ladepunkte per Plug&Play funktionieren sollen und ob Besucher oder Dienstwagenberechtigte mit Voucher- bzw. Zugangscodes kostenfrei laden können. Die Kosten dafür können über eine Kostenstellenallokation intern zugeordnet und in regelmäßigen Reportings eingesehen werden.