Nach den Bedingungen der Vollkaskoversicherung (AKB) ist das Zerkratzen eines Kfz ein versicherter "Unfall", auch dann, wenn das Kfz durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, was einige Minuten gedauert haben muss. Dennoch ist von einem "plötzlichen" Ereignis i.S.d. Definition eines Unfalles auszugehen.
OLG Hamm, Entscheidung v. 27.4.2020, Az. 20 U 42/20, zfs 2021, 151