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Abschleppkosten: Aufwendungsersatz nach Totalschaden

02.05.2016 06:00 Uhr

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_ Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber seiner Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt.

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2015, Az. 12 U 101/15, r+s 2016, 121

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