_ Wird die bei der Atemalkoholmessung vorgeschriebene Kontrollzeit von den Beamten nicht eingehalten, führt dies zu keinem Verwertungsverbot, wenn der Grenzwert nicht nur gerade erreicht oder nur geringfügig überschritten wurde.
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2015, Az. 2 SsBs 499/15, VA 2016, 28