Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mit Urteilen in elf parallel liegenden Klageverfahren entschieden. Damit steht fest, dass ab dem 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in diesen Bereich einfahren dürfen. Gegen die Einrichtung dieser Umweltzone hatten elf vom ADAC unterstützte Kläger unter Berufung auf entsprechende Gutachten im Wesentlichen geltend gemacht, die Umweltzone zeige keine Wirkung auf die Feinstaubbelastung. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klagen abgewiesen, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan vom August 2005 ist in den Augen des Gerichts rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten ergebe sich zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte überschritten worden und für die Zukunft weitere Überschreitungen zu befürchten gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sei der Berliner Senat verpflichtet gewesen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Der 104 Seiten umfassende Plan enthalte eine ausführliche Analyse und einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Die ergriffenen Maßnahmen seien auch verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet seien, eine Reduzierung der genannten Schadstoffe zu bewirken. (ng) Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen: VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08