-- Anzeige --

Beweisantrag: Ablehnung ist Gehörsverletzung

01.05.2017 06:00 Uhr
Beweisantrag: Ablehnung ist Gehörsverletzung

-- Anzeige --

_ Die Ablehnung eines Beweisantrages im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren begründet nur dann einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte rechtliche Gehör, wenn die Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages des Betroffenen hat und dadurch zugleich das Maß des verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs eingeschränkt bzw. verkürzt wird. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet den Richter dazu, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsgründe des Urteils einzubeziehen.

OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.1.2016, Az. 2 Ss OWi 1145/15, zfs 2016, 649

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.