Eine Werkstatt wirbt mit einem oder mehreren Logos von Prüforganisationen und einem günstigen Festpreis. Dieser bezieht sich auf Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU), die man am Standort durchführt. Soweit alles rechtens. Die Werkstatt muss in dem Fall auch angegeben, ob die Dienstleistung komplett von Prüfingenieuren eines der abgebildeten Unternehmen durchgeführt wird. Darauf hat kürzlich die Wettbewerbszentrale hingewiesen.
Im abgemahnten Fall hatte die Werkstattkette "Stop + Go" in einer bundesweit erschienenen Tageszeitungsbeilage die HU/AU für 75 Euro angeboten, also unter dem Preis, den Überwachungsorganisationen für diese Dienstleistung verlangen. In dem Werbeprospekt fehlte aber die Angabe, dass die AU ein Werkstattmitarbeiter durchgeführt.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbegestaltung, weil "zu Lasten der wettbewerbskonform agierenden Mitbewerber und der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Markt staatsentlastender Prüfdienstleistungen spürbar beeinträchtigt" werde. Die erforderliche Unterlassungserklärung wurde von der Werkstattkette den Angaben zufolge unterzeichnet. (ng)