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Recht: Unverschuldeter Schaden am Mietwagen

23.05.2013 08:00 Uhr
Nach einem Wildunfall, den der Fahrer nicht verschuldete, verlangte der Autovermieter Zahlungen in Höhe des Selbstbeteiligung.

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Der Vermieter eines Fahrzeugs hat keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehalts gegen einen Fahrzeugmieter, wenn dieser den Schaden (hier: Wildunfall) nicht verschuldet hat. Die Zahlung des Selbstbeteiligungsbetrages durch den Mieter erfolgte ohne Rechts­grund im Sinne des § 812 S.1 BGB.

Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag begründet keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehaltes. Entscheidend ist allein, ob der Mieter die Verschlechterung verschuldet hat. Dies ist gemäß§ 538 BGB jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sie unverschuldet, das heißt durch den vertrags­gemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden ist. Solange die Nutzung durch den Mieter im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs liegt, ist es unerheblich, ob der Vermieter Einfluss auf die vom Mieter gewählte Fahrtstrecke hatte. (red)

AG Leverkusen, Az. 25 C 486/12, ADAJUR-Newsletter vom 30.04.2013

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