Ein Autofahrer haftet trotz Vorfahrt bei einem Unfall grundsätzlich mit. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor, über das die Fachzeitschrift "OLG-Report" berichtet. Dies gelte jedenfalls, wenn sich der Autofahrer nicht ständig vergewissert hat, dass ihm das nahende Fahrzeug tatsächlich die Vorfahrt gewährt. Das Gericht gab der Schadenersatzklage eines Autofahrers nur zu 80 Prozent statt. Der Kläger wollte die volle Haftung seines Unfallgegners erreichen, der die Vorfahrt nicht beachtet hatte. Er argumentierte, der von links kommende Autofahrer sei langsam gefahren, so dass er gar nicht mit dessen Weiterfahrt habe rechnen müssen. Ihn treffe daher an dem Unfall kein Mitverschulden. Das OLG räumte zwar ein, dass der Kläger keinen Anlass hatte, mit einer Nichtbeachtung der Vorfahrt zu rechnen. Allerdings hätte er den nahenden Wagen trotzdem im Auge behalten müssen und sich nicht darauf verlassen dürfen, dass dieser schon anhalten werde. (dpa) Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, Aktenzeichen: $ U 402/08-124
Recht: Urteil: Autofahrer haftet trotz Vorfahrt mit
