Beamte, die sich mit dem Privatauto auf Dienstfahrt begeben, sollten keinesfalls auf eine Vollkaskoversicherung verzichten. Darauf weist jetzt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin. Wie aus einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht, muss die Behörde ihm bei einem Unfall höchsten 332,24 Euro des Sachschadens ersetzen. Eine vollständige Erstattung käme nur dann in Betracht, wenn die Benutzung des eigenen Wagens vor der Fahrt schriftlich erlaubt wird. Die Münsteraner Verwaltungsrichter entschieden, dass einem Beamten eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung grundsätzlich zuzumuten sei. Aus welchen Gründen das Privatfahrzeug zur Dienstfahrt genutzt wird, spiele dabei keine Rolle. Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen: Az. 1 A 2/08
Recht: Urteil: Nicht ohne Vollkasko auf Dienstfahrt
