Ob defekt oder weil das wartende Fahrzeug nicht erkannt wird – die Ampel ist rot und bleibt es auch. Man wartet und wartet, doch grün ist nicht in Sicht. Der ADAC erklärt nun, wann das Fahren trotz Dauer-Rot rechtlich erlaubt ist und was es dabei zu beachten gibt. Ist die Ampel defekt, darf diese auch bei Rot passiert werden. Allerdings kann nach einer Entscheidung des OLG Hamm bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht „wesentlich länger“ als drei Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings "angemessen" ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten beziehungsweise mindestens zwei "normale" Schaltphasen abzuwarten.Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss laut ADAC besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Wichtig: Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren. Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz "rechts vor links". (red) Aktenzeichen: OLG Hamm, 2 Ss OWi 486 / 99