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Urteil: Führerscheintourismus

23.04.2010 09:02 Uhr
Urteil: Führerscheintourismus
OVG Koblenz erlaubt Autofahren mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland.
© Foto: DVR

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Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz ist der tschechische Führerschein eines Deutschen gültig, wenn ihm zum Zeitpunkt der Prüfung nicht die Fahrerlaubnis in der Heimat entzogen war. Die Behörden hatten dem Kläger das Autofahren mit seinem tschechischen Führerschein in Deutschland verboten, da sein Wohnsitz in der Bundesrepublik und dieser auch in dem Dokument eingetragen ist. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, reicht das Argument jedoch nicht aus, um dem Mann die Anerkennung seiner Fahrerlaubnis zu verweigern (Az.: 10 A 11244/09.OVG). Das OVG änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hatte in Tschechien erstmals eine Fahrprüfung abgelegt. Sein deutscher Wohnsitz war in der Fahrerlaubnis eingetragen worden. Nach EU-Recht dürfe ein Führerschein grundsätzlich nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, erklärte das OVG. Die Mitgliedstaaten seien zwar zur gegenseitigen Anerkennung der Dokumente verpflichtet. Diese könne aber verweigert werden, wenn dem Fahrer die Erlaubnis zuvor in seinem Heimatland entzogen wurde. Werde dagegen nur die Forderung nach dem "richtigen" Wohnsitz verletzt, reiche dies nicht aus, um den Führerschein nicht anzuerkennen. Damit gab der Senat nach Angaben des Gerichts seine bisherige Rechtsprechung auf. Demnach genügte die Verletzung des sogenannten Wohnsitzerfordernisses, um den Führerschein im Heimatland für ungültig zu erklären. (dpa)

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