Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig hat der Anwalt-Suchservice jetzt bekannt gegeben, dass länger andauernde quietschende Bremsgeräusche bei einem Auto der gehobenen Klasse einen erheblichen Mangel darstellten und den Käufer folglich zum Rücktritt des Vertrages berechtigten. Geklagt hatte laut Anwalt-Suchservice eine Frau, bei deren Auto (Wert ca. 75.000 Euro) über einen längeren Zeitraum störende Bremsgeräusche auftraten. Nachdem der Wagen mehrmals in der Werkstatt war, das Problem aber dennoch nicht behoben, wollte die Dame vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer tat dies allerdings mit der Begründung, es handle sich "nur" um eine Komforteinbuße, die Fahrtüchtigkeit sei aber dennoch gewährleistet, ab. Die Kundin habe folglich kein Rücktrittsrecht. Dies sahen die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig allerdings anders: Auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar. Zumal eine wichtige Eigenschaften eines Fahrzeugs der gehobenen Kategorie der Komfort sei. Ob die Geräusche nur bei Nässe oder auch nur temporär nach Fahrantritt auftreten, spielt den Richtern zufolge dabei keine Rolle. (sb) Oberlandesgericht Schleswig, Aktenzeichen 14 U 125/07