Wechselt ein Autofahrer mit seinem Wagen die Fahrspur, haftet er grundsätzlich im Falle eines Unfalls. Das geht aus einem in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Denn nach Meinung des Gerichts spricht in diesem Fall der Anschein zunächst dafür, dass der die Fahrspur wechselnde Fahrer nicht aufmerksam genug gewesen sei. Es liege dann an ihm, einen entsprechenden Entlastungsbeweis zu führen. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autofahrers statt. Der Kläger hatte von einem anderen Verkehrsteilnehmer Schadenersatz verlangt, weil dieser auf einer Autobahn von der mittleren auf die rechte Fahrspur gewechselt war und dabei mit dem Fahrzeug des Klägers kollidierte. Der Kläger war der Auffassung, ihn treffe an dem Unfall keine Mitschuld. Das OLG schloss sich dem an. Eine Haftung des Autofahrers auf der rechten Fahrspur komme in diesen Fällen regelmäßig nur in Betracht, wenn er rechts überholt habe. Das sei hier jedoch nicht der Fall gewesen. (dpa) Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 4 U 352/07- 117