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Verkehrsgerichtstag 2009: Die wichtigsten Beschlüsse

02.02.2009 09:51 Uhr
Raser_Straße
Rasern soll künfitg der Kampf angesagt werden.
© Foto: Joerg Koch/ddp

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Älteren Autofahrern bleibt ein Fahrtauglichkeits-TÜV erspart, der Kampf gegen Schnellfahrer auf Autobahnen wird intensiviert und Radfahrer sollen besser geschützt werden. Das sind die wichtigsten Empfehlungen, die der 47. Verkehrsgerichtstag am Freitag (30.01.) in Goslar dem Gesetzgeber auf den Weg gegeben hat. Die Verkehrsexperten haben sich gegen eine generelle und regelmäßige Überprüfung der körperlichen und geistigen Tauglichkeit älterer Autofahrer ausgesprochen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen zunehmendem Alter, gesundheitsbedingten Einschränkungen und der Unfallhäufigkeit. Im Einzelfall könnte die Fahrerlaubnis jedoch eingeschränkt werden. Infrage kämen ein Nachtfahrverbot, ein Ausschluss von Autobahnen sowie eine Beschränkung auf Fahrten im Umkreis der Wohnung. Zudem erging ein Appell an Ärzte, ältere Patienten auf die Problematik des Autofahrens hinzuweisen. Kampf gegen Verkehrssünder auf Autobahnen Mit Hilfe der sogenannten Section Control sollen gefährliche Autobahnabschnitte in Deutschland überprüft werden. Anders als bei festinstallierten Radarfallen, die lediglich an einem Punkt das Tempo messen, wird dabei eine Strecke kontrolliert und ein Durchschnittstempo ermittelt. Dazu werden Fahrer und Auto samt Nummernschild am Anfang und am Ende der Strecke fotografiert. Section Control soll zunächst als Versuch in einem Bundesland starten. Da eine solche Überwachung aus datenrechtlichen Gründen derzeit nicht zulässig ist, empfahlen die Experten eine Gesetzesänderung. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Daten nur zur Tempoüberwachung verwendet werden. Mehr Schutz für Radfahrer Im Kampf gegen die Zunahme schwerer Unfälle mit Radfahrern haben die Verkehrsexperten an Gesetzgeber und Verkehrsplaner appelliert, das Rad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anzuerkennen. Nur mit einer nachvollziehbaren und eindeutigen Radwegeplanung sei eine Verbesserung zu erreichen. Zudem sollten Radfahrer einen Helm tragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch die Identifizierbarkeit der Radler und die technische Ausstattung der Räder soll bald wie möglich geregelt werden. Verkehrssünderkartei soll verständlicher werden Die Flensburger Verkehrssünderdatei soll übersichtlicher und für Autofahrer besser verständlich werden. Derzeit gebe es viele schwer nachvollziehbare Regelungen, nach denen Punkte gesammelt und wieder abgebaut werden, betonten die Verkehrsexperten. Fahrer, die wegen Verkehrsverstößen in Flensburg registriert sind, sollten zudem vom Kraftfahrtbundesamt eine Mitteilung erhalten, wenn sie mindestens acht Punkte erreicht haben. Bei 18 und mehr Punkten wird der Führerschein eingezogen. Blutprobe bleibt Betrunkene Autofahrer sollen auch weiterhin zur Blutprobe müssen. Dieses Verfahren biete derzeit das einzige geeignetes Beweismittel zur Feststellung der sogenannten absoluten Fahrunsicherheit, lautete die Empfehlung des 47. Verkehrsgerichtstages. Ein Verzicht zugunsten der Atemalkoholanalyse sei zurzeit nicht sinnvoll. (dpa)

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