Wer einer behördlichen Aufforderung zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) – dem sogenannten " Idiotentest" – nicht nachkommt, muss mit den Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ihm kann sogar das Führen von eigentlich fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, wie einem Fahrrad, verboten werden. Das hat das Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Az. 11 ZB 16.880).
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt. Zuvor wurde er mit 1,85 Promille auf einem Fahrrad erwischt und ein weiteres Mal mit 1,15 Promille am Steuer eines Autos in einen Unfall verwickelt. In der Folge sollte der Mann ein MPU-Gutachten einreichen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach, woraufhin die Behörde – ohne das Ergebnis des Eignungstests abzuwarten – ihm die Fahrerlaubnis entzog und das Führen von Fahrzeugen aller Art verbot.
Daraufhin klagte der Mann gegen den Beschluss, da er den Bescheid zur Teilnahme an einer MPU als nicht eindeutig genug kritisierte. Doch der Verwaltungsgerichtshof in Bayern bestätigte das behördlich verhängte Fahrverbot und damit die Entscheidung der Vorinstanz. Für das Gericht war der Bescheid zur MPU eindeutig genug. Da der Mann das zu Recht geforderte Gutachten nicht vorgelegt hat, könne auf eine Ungeeignetheit zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen geschlossen werden. (sp-x)