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Wie und wann muss ich rüber?

02.05.2019 06:00 Uhr

Wer bei der Rettungsgasse nicht mitmacht, erschwert den Helfern den schnellen Weg zum Unfall und kann mit empfindlichen Strafen belegt werden. Wissen Sie aber, wann genau die Gasse gebildet werden muss?

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Gefühlt fächert sich mittlerweile im Falle eines Staus recht regelmäßig die Rettungsgasse automatisch auf. Autofahrer lernen zunehmend, sich ganz links oder rechts einzuordnen, damit Helfer und Bergefahrzeuge zum Unfall kommen können. Nun überrascht eine repräsentative Befragung im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Das Marktforschungsinstitut Ipsos befragte bereits im vergangenen November Autofahrer zu den Regeln. Nur 55 Prozent gaben an zu wissen, wann auf Autobahnen und Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden muss - nämlich bereits sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Vier von zehn Befragten glauben, sie müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern. Dies ist jedoch falsch, warnt der DVR, da hierdurch möglicherweise der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht werden kann.

Bußgeld und Punkte drohen

Drei Viertel der Befragten wussten allerdings, dass man auf der linken Spur nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts ausweicht, um die Rettungsgasse zu bilden. DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner appellierte in diesem Zusammenhang an alle Autofahrer, "die Rettungsgasse rechtzeitig zu bilden, da es in den entsprechenden Situationen häufig um Menschenleben geht". Geahndet werden kann ein Vergehen mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkten, wenn sich die Gasse nicht rechtzeitig auffächern kann.

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