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Opel: GM-Insolvenz hätte keine Auswirkung auf Opel-Betrieb

29.04.2009 09:39 Uhr
GM Investorensuche
GM-Chef Fritz Henderson hatte am Montag in Detroit gesagt, das Risiko einer Insolvenz sei gewachsen.
© Foto: AH

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Die drohende Insolvenz der angeschlagenen US-Mutter General Motors (GM) hätte keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Tochter Opel. "Von einem Insolvenzantrag nach 'Chapter Eleven' wäre das operative Geschäft der Adam Opel GmbH nicht betroffen", sagte der Leiter der Rechtsabteilung des Autobauers, Michael Sarnecki, am Dienstag (28.04.) in Frankfurt. Allerdings sei es wichtig, etwa den Zulieferern deutlich zu machen, dass sie auch im Falle einer Insolvenz von GM weiter ihr Geld von Opel bekämen. Allerdings könnte Opel bei einer Insolvenz der Mutter seine Milliarden-Forderungen zunächst nicht länger geltend machen, die vor allem aus dem Verkauf von Patenten stammen. Opel und GM hatten sich zwar auf die Rückgabe der Patente geeinigt. Die Zustimmung der US-Regierung steht aber noch aus, an die die Patente im Gegenzug für Milliardenhilfen verpfändet sind. GM-Chef Fritz Henderson hatte am Montag in Detroit gesagt, das Risiko einer Insolvenz sei gewachsen. Wenn die Auto-Gewerkschaft UAW und die privaten Gläubiger nicht im Gegenzug für eine Beteiligung an GM auf ihre Forderungen verzichteten, sei ein Insolvenzverfahren sicher. Das Verfahren nach "Chapter Eleven" (Kapitel Elf) des US-Konkursrechts wird häufig von großen US-Gesellschaften angewendet. Während eines solchen Verfahrens kann ein Unternehmen seine Geschäfte unter dem temporären Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiter führen, sich reorganisieren und sanieren. Das zahlungsunfähige Unternehmen behält also die Kontrolle über das Geschäft. Die zwangsweise Eintreibung von Forderungen durch Gläubiger ist während des Verfahrens untersagt. (Teil-)Verkäufe von Konzernteilen sind möglich. (dpa)

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