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Alleinhaftung bei Vorfahrtsverstoß

01.02.2022 06:00 Uhr
Alleinhaftung bei Vorfahrtsverstoß

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Die Missachtung des Vorfahrtrechts begründet einen Anscheinsbeweis für die Unfallursächlichkeit zulasten des Vorfahrtspflichtigen.

Wird dieser Anscheinsbeweis nicht durch einen atypischen Geschehensverlauf erschüttert, kommt regelmäßig nur die Alleinhaftung des Vorfahrtverletzers in Betracht.

OLG Dresden, Entsch. v. 9.6.2021, Az. 4 U 396/21, zfs 2021, 613

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