Der viel diskutierte Führerscheintourismus hat seit 19. Januar endgültig ein Ende. Seitdem ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, mit der die Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen wurde, teilte der ADAC jetzt mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Lücke durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen, als auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden worden war, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Künftig gilt, dass jeder, der einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, ohne gültige Fahrberechtigung fährt. Damit riskiert der Fahrer laut Autoclub drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall werde der Fahrer von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahle überhaupt nicht. Die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden, sei weiterhin kompliziert. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten. Mit einer endgültigen Klärung rechnet der ADAC bis zum Sommer. (ab)
Aus für den Führerscheintourismus

3. EU-Führerscheinrichtlinie schließt die Rechtslücke zur Umgehung der MPU