Starke Schneefälle lassen mitunter das eine oder andere Verkehrsschild nahezu inkognito erscheinen. Deshalb hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) jetzt darauf hingewiesen, dass Autofahrer die meisten Schilder dennoch beachten müssen, da sie grundsätzlich weiter gelten. "Ein zugeschneites Stoppschild – beispielsweise – ist schon alleine an der achteckigen Form deutlich zu erkennen, ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeutet immer 'Vorfahrt gewähren'. Die Formen der Schilder helfen also dabei, die Verkehrszeichen zu identifizieren", erklärt AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty. Wer einen Verstoß gegen ein solches Verkehrszeichen begehe und von der Polizei gestoppt werde, habe demnach kaum Chancen, um ein Bußgeld herum zu kommen. Gleiches gelte für Ortskundige und in geschlossenen Ortschaften. Einen kleinen Spielraum gibt es laut AvD allerdings bei Tempolimit-Schildern auf der Autobahn: Wer dezidiert nachweisen kann, dass das Schild zum "Tatzeitpunkt" zugeschneit und tatsächlich nicht sichtbar war, dem drohen nicht unbedingt Konsequenzen. "Ereignet sich bei solch schlechten Witterungsverhältnissen ein Unfall, kann dem Fahrer übrigens – trotz zugeschneitem Schild – immer zur Last gelegt werden, dass er die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst hat", so Dorothee Lamberty. Die Folge: bis zu 145 Euro Geldbuße und drei Punkten in Flensburg. AvD-Tipp: Parkplatzsuchende sollten immer sicher gehen, ob Halte- oder Parkverbotschilder vorhanden sind, bevor sie ihr Auto abstellen. (pn)