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Bewegliches Modell

29.04.2011 12:02 Uhr
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Die Vorgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer folgen in Schweden komplexen Regeln, die von den Steuerbehörden regelmäßig beeinflusst und verändert werden. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber gewisse Grundlagen für die Besteuerung von Firmenwagen definiert. Stefan Asklöf, Senior Manager Corporate Tax bei Deloitte Schweden, beschreibt die Rahmenbedingungen und erläutert, worauf zu achten ist.

Af: Herr Asklöf, welche Steuern werden in Schweden auf Firmenwagen erhoben?

Asklöf: In Schweden wird der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens auf Basis einer speziellen Kalkulation als Einkommen des Arbeitnehmers besteuert. Denn der Nutzer erzielt einen geldwerten Vorteil aus dem geleasten oder gekauften Unternehmensfahrzeug, da es in der Regel auch für Privatfahrten zur Verfügung steht. Nur wenn ein Arbeitnehmer das Fahrzeug ausschließlich zu dienstlichen Zwecken nutzt, entsteht kein zu versteuernder Vorteil. Aber die Anforderungen hierfür sind sehr streng. Man darf in diesem Falle das Fahrzeug maximal zehn Mal im Jahr privat nutzen und eine maximale Laufleistung von 1.000 Kilometern nicht überschreiten. Das muss der Fahrer auch per Fahrtenbuch nachweisen. Da auch der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Privatfahrt gewertet wird, kann man den zugeordneten Firmenwagen eigentlich gar nicht rein dienstlich nutzen. Deshalb wird dem Arbeitnehmer normalerweise ein geldwerter Vorteil zugerechnet, wenn er einen Firmenwagen erhält.

Af: Wie sieht das Regelwerk zur Besteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Einkommensteuer vor?

Asklöf: Es handelt sich dabei um eine ziemlich komplexe Berechnung, weshalb die Steuerbehörden uns mit einem Kalkulationsprogramm versorgen, in das wir den Fahrzeugnamen und das Modell eintragen und darüber den geldwerten Vorteil für den Nutzer ermitteln. Prinzipiell basiert die Kalkulation des geldwerten Vorteils eines Arbeitnehmers auf der Nutzung eines Firmenwagens auf 31,7 Prozent des Steuermessbetrags, genannt Prisbasbeloppet, der 42.800 Schwedische Kronen in 2011 beträgt. Infolgedessen beläuft sich der zu versteuernde Betrag hieraus auf etwa 13.567 Kronen in diesem Jahr (Anmerkung: Prisbasbeloppet 2011: 42.800 Kronen x 31,7 % = 13.567,60 Kronen, das entspricht zirka 1.512 Euro). Darüber hinaus gibt es einen zweiten Teil, aus dem sich der geldwerte Vorteil errechnet. Im zweiten Schritt werden neun Prozent des Bruttolistenpreises des Neufahrzeuges, den die Steuerbehörde jedes Jahr festlegt, plus 75 Prozent des staatlichen Leihzinses hinzuaddiert. Wenn man diese Werte nimmt, sind also nochmals 11,13 Prozent gemessen am Bruttolistenpreis in 2011 zu addieren. Insgesamt sind somit rund 13.567 Kronen plus die 11,13 Prozent der Betrag, welcher mit dem Einkommen zu versteuern ist (siehe „Beispielrechnung: der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer in Schweden“). Das ist unter dem Strich aber nicht so viel, auch wenn die Berechnung sehr kompliziert ist.

Af: Gibt es weitere Punkte, die ein Unternehmen bei der Versteuerung berücksichtigen muss?

Asklöf: Es gibt ebenfalls eine Regel, die besagt: Wenn man ein Auto wie zum Beispiel einen Volvo XC90 oder XC60 kauft oder nutzt, das mehr als das 7,5-Fache des Prisbasbeloppet kostet, – also 42.800 Schwedische Kronen mal 7,5 – und damit 321.000 Kronen (zirka 35.775 Euro) überschreitet, muss der zu versteuernde geldwerte Vorteil aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und dem Limit zusätzlich um elf Prozent erhöht werden. Das heißt, wenn ein Auto zum Beispiel 350.000 Kronen (etwa 39.000 Euro) kostet, dann muss das Maximum von 321.000 Kronen abgezogen werden. Auf den daraus entstehenden Differenzbetrag von 29.000 Kronen wird dann ein geldwerter Vorteil von 20 Prozent fällig, also die üblichen neun Prozent plus elf Prozent. In unserem Beispiel entspricht dieser Vorteil dann 5.800 Kronen, die einkommenserhöhend wirken. Diese Regelung betrifft aber nur Luxusautos. Normale Fahrzeuge sind davon nicht betroffen.

Af: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Schweden?

Asklöf: Die Mehrwertsteuer beträgt in Schweden 25 Prozent, die für Fahrzeuge nicht steuerlich absetzbar ist, welche Unternehmen gekauft haben. Nur wenn die Firmenwagen geleast sind, können Firmen die Mehrwertsteuer aus den Kosten für die Fahrzeuge zu 50 Prozent als Vorsteuer geltend machen. Die Abzugfähigkeit der Mehrwertsteuer ist dabei generell auf 50 Prozent des Betrages bei Firmenwagen beschränkt. Aus diesem Grunde ist es normal, dass die Unternehmen in Schweden die Fahrzeuge leasen, meist für einen Zeitraum von drei Jahren.

Af: Wenn das Unternehmen seine Fahrzeuge trotzdem kauft, über wie viele Jahre schreiben sie diese ab?

Asklöf: Wenn ein Unternehmen Eigentümer der Fahrzeuge ist, beläuft sich die steuerliche Abschreibung auf 20 oder alternativ auf maximal 30 Prozent pro Jahr. Infolgedessen wäre das Fahrzeug nach fünf Jahren abgeschrieben.

Af: Wie sind in Schweden die Kosten für Firmenwagen aus körperschaftssteuerlicher Sicht zu behandeln?

Asklöf: Für ein Unternehmen sind die Nettokosten für Firmenwagen inklusive Reparaturen, Kraftfahrzeug-Versicherungen et cetera mit Ausnahme des Kraftstoffs komplett abzugsfähig. Sie müssen aber immer Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zahlen.

Af: Wenn Kraftstoffkosten nicht komplett abzugsfähig sind: Welche Vorgaben gelten dann dafür?

Asklöf: Für die Firmenwagen besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder der Arbeitgeber zahlt für die Kraftstoffkosten oder der Arbeitnehmer. Wenn das Unternehmen die Kosten übernimmt, muss der Marktwert des Kraftstoffs – aufgrund der Möglichkeit zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer – je Liter mit 120 Prozent multipliziert und der daraus resultierende Betrag als geldwerter Vorteil dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Diese Regel wurde eingeführt, weil Unternehmen die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer zu 50 Prozent erhalten haben. Dafür wird der Arbeitnehmer nun etwas härter besteuert, wenn der Arbeitgeber den Kraftstoff zahlt.

Wenn der Arbeitnehmer den Kraftstoff selbst trägt und nachweisen kann, wie viel er geschäftlich unterwegs ist, kann das Unternehmen ihm dafür 9,5 Kronen (zirka 1,06 Euro) pro zehn dienstlich gefahrenen Kilometern als steuerfreien Ausgleich erstatten. Deshalb übernehmen die Arbeitnehmer in Schweden ihren Kraftstoff normalerweise und lassen sich die Kompensation durch den Arbeitgeber zahlen. Dagegen sind Reifen, Wartung und alle anderen Betriebskosten im geldwerten Vorteil inbegriffen.

Af: Gibt es in Schweden so etwas wie eine Zulassungssteuer?

Asklöf: Es gibt eine sogenannte Verkehrssteuer, die jährlich zu zahlen ist. Die Steuerbasis hierfür unterscheidet sich jeweils nach Motortyp, den Emissionen der Fahrzeuge und anderen Faktoren (siehe Kasten „Modellrechnungen: die jährliche Verkehrssteuer“ links unten). So würde sich die Steuer für einen Volvo V70 T 2.5 zum Beispiel auf ungefähr 2.500 Kronen (etwa 279 Euro) belaufen.

Sogenannte „grüne“ Autos sind jedoch von der Verkehrssteuer für fünf Jahre befreit. Unter solchen Fahrzeugen sind Autos zu verstehen, die teilweise oder komplett mit Elektrizität betrieben werden, oder umweltfreundlichere Antriebe als Benzin oder Diesel haben und weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Darüber hinaus wird bei solchen Fahrzeugen, wenn der Neuwagenpreis höher ist als ein vergleichbares Auto ohne diese Technologien, der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer entsprechend reduziert.

Daneben haben wir eine Verkehrsgebühr, die auf in Schweden registrierte Fahrzeuge erhoben wird, die von 6:30 bis 18:29 Uhr ins und aus dem Zentrum von Stockholm fahren. Diese Gebühr wird aber etwa nicht in den Ferien, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen oder im Juli erhoben. Auch einige Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridautos sind davon ausgenommen. Während des Zeitraums, in der die City-Maut zu zahlen ist, erfolgt dies automatisch per Registrierung über die Mautstellen. Abhängig von der Uhrzeit kostet jede Fahrt in das Zentrum von Stockholm oder hinaus zehn, 15 oder 20 Kronen. Es gibt allerdings einen maximalen Betrag pro Tag, der sich auf 60 Kronen (zirka 6,70 Euro) beläuft.

Af: Wie verfahren Sie genau bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus sogenannten grünen Fahrzeugen für Arbeitnehmer?

Asklöf: Sogenannte grüne Autos sind bestimmte umweltfreundliche Typen, deren zu versteuernder geldwerter Vorteil im Verhältnis zu denen mit vergleichbaren nicht umweltfreundlichen Modellen verringert wird. Für ein Elektro- oder ein Hybridfahrzeug kann dieser Wert auf bis zu 60 Prozent für ein vergleichbares Benzinfahrzeug sinken, wobei die Reduktion aber 16.000 Kronen (etwa 1.783 Euro) pro Jahr nicht überschreiten darf. Der Basiswert für Autos, die mit Alkohol oder Erdgas – nicht LPG – laufen, kann sich bis auf 80 Prozent vermindern, darf allerdings nicht mehr als 8.000 Kronen pro Jahr betragen. Auch Fahrzeuge, die mit Biogas betrieben werden, können eine Reduktion bis auf 60 Prozent eines vergleichbaren Modells mit anderem Antrieb erzielen. Unternehmen müssen die Reduktion für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nicht geltend machen, sondern dürfen den Wert für solche Fahrzeuge selbst reduzieren. Einige Kommunen und Städte subventionieren zudem die Parkgebühren bei umweltfreundlichen Fahrzeugen. Es rechnet sich somit für Unternehmen und Arbeitnehmer, grüne Autos zu nutzen.

Af: Welche Charakteristika würden Sie als typisch für das schwedische Steuersystem bezeichnen?

Asklöf: Typisch ist beispielsweise, dass es verschiedene Werte zugunsten von Autos unterschiedlicher Marken, Modelle und Baujahre gibt. Dafür erhält man von der nationalen Steuerbehörde jährlich eine Liste, in der man nachsieht, welcher Wert für ein Modell anzusetzen ist, das vor drei Jahren gebaut worden ist. Man muss stets in diese Liste schauen, um den geldwerten Vorteil ermitteln zu können.

Af: Birgt das schwedische Steuerrecht darüber hinaus noch irgendwelche Fallstricke oder Hemmnisse für den Betrieb von Firmenwagen in Unternehmen?

Asklöf: Zu beachten ist unter anderem, dass es nur einer geringen privaten Nutzung von maximal 1.000 Kilometer pro Jahr respektive zehn Fahrten bedarf, um die Versteuerung eines geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer auszulösen. Wenn man einen Firmenwagen nutzt, kann man zwar diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, aber man muss es den Steuerbehörden auch beweisen. Daher wäre es schon schwierig, mit dem Fahrzeug einfach nach Hause zu fahren. Man müsste das Fahrzeug dann am Arbeitsplatz stehen lassen.

Af: Arbeitet der schwedische Gesetzgeber an neuen Vorgaben, die sich zum Beispiel noch stärker an den Emissionen der Fahrzeuge orientieren?

Asklöf: Es kann sein. Aber die steuerliche bevorzugte Absetzbarkeit von umweltfreundlichen Autos ist relativ neu. Sie ist 2000 eingeführt worden, aber es könnten mehr solcher Regelungen kommen. Viel wichtiger ist jedoch für Flottenverantwortliche, dass sie – wie bereits erläutert – den Steuermessbetrag von 321.000 Kronen (35.775 Euro) in 2011 nicht überschreiten. Ansonsten muss der Arbeitnehmer deutlich mehr Einkommensteuer für die Nutzung des Firmenwagens zahlen.

Af: Herr Asklöf, vielen Dank für das Gespräch!

Interview: Annemarie Schneider

Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 7: Wie Schweden die Besteuerung von Firmenwagen regelt.

Serie:

Kfz-Besteuerung

in Europa

Beispielrechnung: der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer in Schweden

Wenn der Bruttolistenpreis des Neuwagens 300.000 Kronen (33.345 Euro) beträgt, errechnet sich der geldwerte Vorteil wie folgt:

1. Teil: (31,7 % von 42.800 Kronen (4.770 Euro) = Prisbasbeloppet 2011) +

2. Teil: (9 % von 300.000 Kronen (festgelegter Listenpreis inkl. MwSt.)) + (75 % von 2,84 % (der staatliche Leihzins in 2011) x 300.000 Kronen)*

Ergebnis = 13.567,60 Kronen + 33.390 Kronen = 46.957,60 Kronen (zirka 5.233 Euro), um die das zu versteuernde Einkommen jährlich erhöht wird

Modellrechnungen: die jährliche Verkehrssteuer

Für benzinbetriebene Fahrzeuge wird ein Basisbetrag von 360 Kronen (zirka 40 Euro) plus eine Steuer von 20 Kronen (2,23 Euro) pro Gramm CO2 in 2011 erhoben, wenn in diesem Jahr die Grenze von 120 Gramm CO2 pro Kilometer überschritten wird.

Beispiel:

Für ein 2009 zugelassenes Benzinfahrzeug, für das ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß von 214 Gramm pro Kilometer verzeichnet wird, beläuft sich die Steuer auf:

360 Schwedische Kronen (als Basisbetrag, entspricht zirka 40,12 Euro) + (214-120) x 20 Schwedische Kronen (als CO2-Komponente) = 2.240 Schwedische Kronen (249,65 Euro) für ein Steuerjahr.

Für Pkw mit gemischten Antriebsformen, die mit Ethanol oder teilweise bzw. auch komplett mit Erdgas (nicht LPG) laufen, wird 2011 neben dem Basisbetrag von360 Kronen eine Steuer von zehn Kronen für jedes Gramm CO2 erhoben, das den Wert von 100 Gramm pro Kilometer überschreitet.

Beispiel für Ethanol:

Für ein 2009 zugelassenes ethanolbetriebenes Fahrzeug mit durchschnittlichen Emissionen von 166 Gramm CO2 pro Kilometer laut EU-Norm (Anwendung wird auf Ausstoß von Benzinfahrzeugen bezogen, wenn der E85-Kraftstoff oder das Ethanol in der EU nicht genehmigt ist) werden 360 Kronen (als Basisbetrag) + (166-100) x 10 Kronen (als CO2-Komponente) = 1.020 Kronen (113,68 Euro) pro Steuerjahr fällig.

Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 8: In der nächsten Ausgabe lesen Sie, welche Vorgaben im Vereinigten Königreich (UK) für Arbeitgeber und Nutzer bei der Besteuerung von Fahrzeugen gelten.

Wichtige Steuern und Abgaben für Firmenwagen

In Schweden wandeln sich die Regelungen für die Besteuerung von Firmenwagen beständig. Nichtsdestotrotz gibt es grundlegende Vorgaben für Unternehmen und Nutzer von Dienstwagen, zu denen folgende Punkte gehören:

Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei dienstlicher und privater Nutzung für Arbeitnehmer aus zwei Teilen: 1.) 31,7 Prozent des Steuermessbetrags, genannt Prisbasbeloppet (= 31,7 Prozent von 42.800 Schwedischen Kronen (4.770 Euro) in 2011) plus 2.) neun Prozent des Bruttolistenpreises eines Neufahrzeuges, den die Steuerbehörde jährlich festlegt, plus 75 Prozent des staatlichen Leihzinses (= 11,13 Prozent gemessen am Bruttolistenpreis in 2011).

Zusätzliche Besteuerung von Firmenwagen, wenn sie mehr als das 7,5-Fache des Prisbasbeloppet kosten (2011: 42.800 Schwedische Kronen mal 7,5 = 321.000 Schwedische Kronen). Auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und dem Limit wirken dann elf Prozent einkommensteuererhöhend. (Beispiel: Kfz-Preis 350.000 Schwedische Kronen – 321.000 Schwedische Kronen = 29.000 Schwedische Kronen, auf die ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von den üblichen neun Prozent plus elf Prozent fällig wird = 5.800 Schwedische Kronen, das entspricht rund 646 Euro).

Bevorzugung sogenannter „grüner Autos“: Der zu versteuernde geldwerte Vorteil wird hier im Verhältnis zu denen mit vergleichbaren nicht umweltfreundlichen Modellen verringert. Zum Beispiel für ein Elektro- oder ein Hybridfahrzeug: Der geldwerte Vorteil kann auf bis zu 60 Prozent eines vergleichbaren Benzinfahrzeug sinken, wobei die Reduktion aber 16.000 Kronen (1.783 Euro) pro Jahr nicht überschreiten darf. Zum Beispiel für Autos mit Alkohol- oder Erdgas-Antrieb (nicht LPG): Hier kann sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil bis auf 80 Prozent zu vergleichbaren Benzinmodellen vermindern, jedoch nicht mehr als 8.000 Kronen (891,60 Euro) pro Jahr.

Mehrwertsteuer in Schweden: 25 Prozent. Für Kauffahrzeuge steuerlich nicht absetzbar. Für Firmenwagen im Leasing kann die Mehrwertsteuer aus den Kosten für die Fahrzeuge zu 50 Prozent als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Abschreibung der gekauften Firmenwagen über maximal fünf Jahre.

Für Unternehmen sind die Nettokosten für Firmenwagen inklusive Reparaturen, Kfz-Versicherungen et cetera voll abzugsfähig. Ausnahme: Kraftstoff.

Jährlich zu zahlende Verkehrssteuer, deren Steuerbasis sich jeweils nach Motortyp, den Emissionen der Fahrzeuge und anderen Faktoren unterscheidet; umweltfreundliche Autos wie Elektrofahrzeuge sind davon fünf Jahre befreit.

Verkehrsgebühr für die Ein- und Ausfahrt ins Stockholmer Stadtzentrum von in Schweden registrierten Fahrzeugen von 6:30 bis 18:29 Uhr, maximal 60 Kronen (6,70 Euro) pro Tag, gebührenfreie Zeiten: Ferien, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen oder im Juli.

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