Der ADAC hat nun zum zweiten Mal Wallboxen getestet. Diese Lebensader der Stromer wird ab dem ersten E-Fahrzeug Pflicht für jeden Fuhrpark. Ob der Ladepunkt dann im Unternehmen selbst oder beim Dienstwagenfahrer zu Hause angeschlossen wird, hängt von vielen Faktoren ab. Da die Grundtechnik nicht allzu komplex ist - die Intelligenz gibt es in unterschiedlichen Hard- und Softwarekomponenten -, ist das Feld der Anbieter recht groß und durchaus mit interessanter Vita. So finden sich neben E-Pionieren wie Mennekes und ABL auch der Druckmaschinen-Riese Heidelberger oder der Standheizung-Spezialist Webasto im Feld der 18 Produkte, die der Automobilclub im November 2018 sowie im Sommer 2019 getestet hat. Die Leistungsspanne reicht dabei von 3,7 bis 22 kW.
Sicherheit hat Priorität
Da die Sicherheit beim Thema Strom der wichtigste Part ist, konnte die Gesamtnote nicht besser sein als jener Wert für eben jene Sicherheit, die mit 20 Prozent gewichtet wurde. Jeweils 40 Prozent Gewichtung erhielten die Punkte Zuverlässigkeit und Bedienung. Der letzte Punkt war zum Beispiel bei Perdok ecoLoad zusammen mit der Sicherheit ausschlaggebend, dass es trotz einfacher Bedienung nur zu einer befriedigenden Note von 2,8 reichte. Die Tester monierten, dass die unzureichenden Anleitungen und Sicherheitshinweise negative Auswirkungen auf die vorschriftsmäßige Installation und damit den sicheren Betrieb der Wallbox haben können. Unter dem im Sommer getesteten Sextett holte die Heidelberg Wallbox Home Eco die Bestnote 1,0. Es folgten die Produkte von Webasto (Pure, Note 1,2) und von ESL E-Mobility (Walli Light pro, Note 1,6) sowie von Mennekes (Amtron Start C2, Note 1,6). Ebenfalls mit"gut" und einer 1,9 wurde der Pulsar von Wallbox benotet. Dieses Probanden-Sextett gab maximal 11 Kilowatt über den Stecker ab.
Das Testfeld im November 2018 war nicht nur größer (zwölf Geräte), sondern teilte sich auch in einphasige bis dreiphasige Ladezyklen. Mit"sehr gut" gingen nur drei aus dem Test: ABL eMH1 (Note 1,0), Keba KeContact P30 (1,3) und Mennekes Amtron Xtra 22 C2 (Note 1,4). Indes warnt der ADAC vor den beiden im Internet erhältlichen Geräten von Annies-Carparts (Simple EVSE) und Franz Röcker (Simply E. Bausatz; jeweils die Note 5,5). Diese Ladeboxen schalten bei einer Fehlermeldung den Strom nicht ab. Dies sei extrem gefährlich und könne zu einem Brand oder zu Personenschäden führen, so die Tester. Generell weist der Automobilclub auf den sorgsamen Umgang mit der Technik hin (siehe Kasten) und betont, dass die Installation allein von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden muss. Im Falle einer Störung oder eines Defekts müsse zudem die schnelle Verfügbarkeit eines Kundendienstes sichergestellt sein.
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adac.de/wallboxen-test
Wichtige Tipps vom ADAC für Wallbox-Nutzer:
- Die Installation einer Wallbox ist zwingend die Aufgabe einer Elektrofachkraft!- Zu empfehlen ist eine dreiphasige 11-kW-Wallbox. Diese kann Elektroautos ein-, zwei- und dreiphasig "netzdienlich" laden, das heißt so, dass Überlastungen des Stromnetzes vermieden werden. Sie benötigt deshalb keine Genehmigung durch den Netzbetreiber.- Weniger ist mehr. Nicht benötigte Ausstattungen können die Bedienung erschweren.- Hilfreich ist ein fest an der Wallbox angebrachtes Ladekabel. Dies erhöht den Komfort und das serienmäßige Ladekabel liegt unterwegs griffbereit im Kofferraum.- Im Falle einer Störung oder eines Defekts sollte ein kompetenter Kundendienst schnell verfügbar sein.- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen > 3,6 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, der en Summen-Bemessungsleistung 12 kW je Kundenanlage überschreitet, benötigen die vorherige Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung > 12 kW müssen eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung (z.B. in Zehn-Prozent-Schritten), eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur Netzintegration über eine Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber aufweisen.- Der Anschlussnehmer muss dem Netzbetreiber für jede anmeldepflichtige Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge das ausgefüllte "Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" zur Verfügung stellen.- Die Erfüllung der Anforderungen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge muss mittels Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Diese wird seit dem 26. April 2019 für die verpflichtende Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber benötigt.