Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in Karlsruhe entschieden hat, ist die seit 2007 geltende, gekürzte Entfernungspauschale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit verfassungswidrig. Demnach sprachen sich die Richter dagegen aus, dass Fahrten bis zum Werkstor Privatsache seien. Die Folge: "Millionen Pendler können nun mit einer Steuerrückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 rechnen", erklärt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Die Verfassungsrichter forderten den Gesetzgeber auf, eine neue Gesetzesgrundlage rückwirkend zum 1. Januar 2007 zu schaffen. Bis dahin gilt laut der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. die alte Regelung, der zufolge der komplette Arbeitsweg als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Konkret bedeutet das, dass die rund 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen können. Allerdings wolle er ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Pauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle laut einem Bericht von Financial Times Deutschland bei der Urteilsverkündung. (red)
Bundesverfassungsgericht: Pendler können aufatmen
